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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2010 um 21:45 UhrKommentare

Mutter verlor Sorgerecht wegen Karies bei Tochter

Das Pflegschaftsgericht in Linz entzog der Mutter das Sorgerecht für ihre sechsjährige Tochter, weil diese Karies hatte: Vernachlässigung. Am Donnerstag wurde das Urteil jedoch widerrufen.

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Foto © Fotalia / Janet LayerSujetbild

Es klingelt. Vor der Tür steht der Ex-Mann mit zwei Polizisten und einem Gerichtsdiener, und er verlangt von seiner geschiedenen Frau die Herausgabe der gemeinsamen, sechsjährigen Tochter. Ein Gerichtsbeschluss legitimiert die Aktion und begründet ihn mit dem "Kariesbefall bei drei Milchzähnen der Tochter und eine Zahnfistel". Klingt wie aus einem schlechten Film, geschah aber Ende August in Oberösterreich.

Am Donnerstag wurde der Beschluss rückgängig gemacht. Bei einer neuerlichen Verhandlung über das Sorgerecht legten die Mutter und ihr Anwalt mehrere Atteste vor, die belegen, dass das Kind mehrmals in ärztlicher Behandlung gewesen war, als es noch bei der Mutter gelebt hatte. Nach einer rund zweistündigen Verhandlung entschied die Richterin, die Obsorge wieder der Mutter zu überantworten. Der Vater händigte das Kind seiner Ex-Frau noch Donnerstag Nachmittag aus.

Dabei hatte nach der Scheidung monatelang alles reibungslos funktioniert. Die alleinige Obsorge über das Kind war der Mutter - von Beruf Krankenschwester - zugesprochen worden. Der Vater, ein Jurist, bekam ein 14-tägiges Besuchsrecht zugesprochen. Bis plötzlich der Vater bei Gericht das Sorgerecht beantragte, weil die Mutter die Gesundheit der Tochter gröblich vernachlässige. Während der Ferien hatte der Vater das Kind untersuchen lassen. Ein Zahnarzt hatte Kariesbefall an drei Milchzähnen und eine Zahnfistel festgestellt. Eine praktische Ärztin hatte eine Infektion festgestellt.

Nur Vater durfte aussagen

Für das Gericht waren dies genügend Gründe, der Mutter das Sorgerecht zu entziehen und dem Vater zuzusprechen. "Den Feststellungen Rechnung tragend kümmert sich die Mutter nicht in ausreichender und konsequenter Weise um die medizinische Versorgung der Minderjährigen", heißt es in dem Beschluss: "Um zum Wohle des Kindes die sofortige Durchführung der notwendigen Zahnbehandlung sicherzustellen, war die Obsorge der Mutter vorläufig zu entziehen."

Aufgrund "der akuten Gefährdung des Kindeswohls" verzichtete das Gericht auf die Anhörung der Mutter, entschied auf Basis der Aussagen des Vaters und der Arztbefunde. Anwalt Roland Gabl sah das Grundrecht seiner Mandantin auf Parteiengehör verletzt. In einer Stellungnahme schrieb zudem Michael Malek, Primar der Mundchirurgie des Linzer AKH, "dass eine Milchzahnkaries mit einer Zahnfleischentzündung keinen akuten Handlungsbedarf nach sich zieht und nicht als Vernachlässigung des Kindes zu werten ist."

ROBERT STAMMLER/ OBERÖSTERREICHISCHE NACHRICHTEN

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