Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für No-Angels-Sängerin
Am letzten Prozesstag verlangte der Staatsanwalt ein Urteil wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass definitiv Benaissa ihren Sex-Partner angesteckt hatte.

Foto © ReutersNadja Benaissa
Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa muss nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden, weil sie einen Mann beim Sex mit dem Aids-Virus angesteckt hat. Vor dem Darmstädter Amtsgericht forderte der Anklagevertreter am Mittwoch zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Gutachter: Benaissa hat Sex-Partner angesteckt
Zuvor hatte ein Gutachter ausgesagt, Benaissa sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" die Quelle für die Infektion des Nebenklägers. Ein anderer Partner war trotz Sex ohne Kondom von einer Ansteckung verschont geblieben.
Die 28-Jährige hatte zum Prozessbeginn zugegeben, von ihrer Infektion gewusst und dennoch ungeschützt Sex gehabt zu haben. Am Nachmittag (Mittwoch) will auch die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Unklar ist bisher, ob auch das Urteil gegen Benaissa noch an diesem Mittwoch verkündet wird.












