Streit um PC führte zu Bluttat in Feldkirchen
Der genaue Hergang der Familientragödie ist noch unklar. Das elfjährige Opfer ist nach einer Notoperation außer Lebensgefahr. Tatverdächtiger Cousin ist wegen Schizophrenie in Behandlung.

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Es gibt keine unmittelbaren Tatzeugen. Die Angaben des Tatverdächtigen sind widersprüchlich und verwirrend. Das Opfer kann vorerst nicht einvernommen werden." So fasst Chefinspektor Manfred Dörfler, Leiter der Gruppe "Leib und Leben" den Ermittlungsstand in der Familientragödie von Feldkirchen zusammen.
Wie berichtet, wurde am Dienstag gegen 19.30 Uhr der elf Jahre alte Schüler Sascha im Zuge eines Streites im Computerzimmer von seinem Cousin (17) mit einem Küchenmesser mehrfach in den Rücken- und Bauchbereich gestochen. "Die Stichverletzungen sind als schwer einzustufen. Es wurden auch innere Organe verletzt", so Oberarzt Karel Krafka, der den Schüler gleich nach seiner Einlieferung ins Klinikum Klagenfurt operiert hat.
Gestern war der Schüler noch auf der Intensivstation. "Sein Zustand ist stabil, er ist ansprechbar", sagt Krafka. Obwohl die akute Lebensgefahr gebannt scheint, seien Komplikationen bei Stichverletzungen nie ganz auszuschließen. Auch über mögliche Folgeschäden, unter anderem wurde eine Niere verletzt, könnten noch keine Prognosen gestellt werden.
Verdächtigter schizophren
Während Sascha auf der Kinderabteilung des Eltern-Kind-Zentrums liegt, kümmert sich auf der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie Primarius Herwig Oberlerchner mit seinem Team um den Cousin (17) des Schwerverletzten.
Der mutmaßliche Täter leidet nach Angaben des Abteilungsvorstandes bereits seit zwei Jahren unter "paranoider Schizophrenie". Oberlerchner: "Am Dienstag kam es zu einer akuten Verschlechterung des Zustandes des Patienten, die einen Impulsdurchbruch zur Folge hatte."
Die Kriminalisten des Landeskriminalamtes, die in kooperativer Fallbearbeitung mit ihren Kollegen der Polizeiinspektion Feldkirchen arbeiten, konnten umfangreiches Spurenmaterial sichern. Die Staatsanwaltschaft hat bereits die Erstellung eines gerichtspsychiatrischen Gutachtens über den Zustand des 17-Jährigen in Auftrag gegeben. Davon hängt auch ab, ob sich der Jugendliche vor Gericht verantworten wird müssen.










