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Zuletzt aktualisiert: 09.08.2010 um 12:18 UhrKommentare

Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Missbrauchs

Foto © APA

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ist am Montag ein 28-jähriger Innsbrucker zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich an Buben im Alter von fünf bis zwölf Jahren vergangen. Der einschlägig Vorbestrafte bekannte sich unter Tränen schuldig. Er muss außerdem insgesamt 3.500 Euro Teilschadenersatz an zwei Opfer zahlen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

"Eine gerechte Strafe dafür ist schwer zu finden", gestand Richter Peter Friedrich die schwierige Strafzumessung für das Verbrechen ein. Allerdings seien der teilweise rasche Rückfall und der sexuelle Missbrauch auf unterschiedliche Vorgangsweise erschwerend zu werten. Bereits 2003 war der Oberländer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Sowohl das umfassende, reumütige Geständnis sowie die Tatsache, dass die Übergriffe teilweise beim Versuch geblieben waren, führte der Vorsitzende als mildernd an.

Im Zuge der Verhandlung schilderte der Angeklagte erstmals, dass ihm als 13-Jähriger Ähnliches passiert sei. Er sei von einem Mann sexuell missbraucht worden, habe dies aber über Jahre verdrängt. Erst vor dem Schöffensenat gab er den Vorfall an. Der 28-Jährige hätte schon viel früher eine Therapie machen wollen, habe sich aber geschämt und nicht gewusst, an wen er sich wenden solle. Jetzt wolle er sich so schnell wie mögliche helfen lassen und von dem "Zeug" wegkommen. Er wolle "sein Leben in den Griff bekommen", sagte der Beschuldigte bei seiner Vernehmung. Bei den Opfern und deren Eltern wolle er sich entschuldigen, sofern das möglich sei.

Im November 2009 war der Angeklagte aufgeflogen, als er ein Kind in einem Innsbrucker Einkaufszentrum in die WC-Anlage gelockt hatte und eine Zeugin ihn dabei beobachtete. Bereits seit 2005 hatte sich der Mann an Buben in Supermärkten, Spielplätzen und auch Schwimmbädern vergangen. Zum Teil versuchte er, die Buben durch "Doktorspiele" zu locken. Einige Male sei es beim Versuch geblieben, weil sich die Kinder weigerten oder der Verdächtige ertappt wurde.

Quelle: APA

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