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Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 um 19:04 UhrKommentare

Österreich kämpft um Verbot für Eizellenspenden

EU-Gerichtshof stellte nach Klage fest, dass Österreich seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstößt. Republik will das nicht gelten lassen und erhebt jetzt Einspruch gegen das "Urteil".

Foto © APA/ORF -

Die Bundesregierung ficht das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an, welches besagt, dass Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstößt. Das Justizministerin bestätigte der Austria Presse Agentur am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der "Wiener Zeitung", demzufolge ein Antrag auf Revision an die Richter in Straßburg gehen soll.

Unerfüllter Kinderwunsch

Die Straßburger Richter haben zwei österreichischen Paaren recht gegeben, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb. Beide Seiten hatten drei Monate Zeit, das Urteil anzufechten. Nun wird sich die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer der Prüfung annehmen müssen.

Gegenargument Österreichs

"Jedes Kind hat ein Recht zu wissen, wer seine Eltern sind", betonte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Mittwoch in der "Wiener Zeitung": "Wir prüfen, ob Gesetze praktikabel sind. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben. Bei solch sensiblen Fragen muss man behutsam vorgehen."

Eines der beiden Paare kann keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher als einzige Möglichkeit eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders, was die Behörden ablehnten. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

"Ungewöhnliche Familienverhältnisse"

Beide Paare zogen bis vor den Verfassungsgerichtshof in Wien, der ihre Beschwerden 1999 abwies. Das Gericht stützte sich auf die österreichische Gesetzgebung, die Befruchtungen mit gespendeten Samen zwar in der Gebärmutter zulässt, aber nicht im Reagenzglas, also in vitro. Es bekräftigte auch das generelle Verbot von Eizellen-Spenden. Zum einen sollten damit "ungewöhnliche Familienverhältnisse" verhindert werden, bei denen ein Kind zwei Mütter habe - eine biologische und eine, die es ausgetragen habe, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus "sozial benachteiligten Schichten" unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden.

Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten. Er erinnerte daran, dass auch Adoptionen zu "ungewöhnlichen Familienverhältnissen" führten, weil die Kinder nicht biologisch von den Eltern abstammten. Zudem seien Organspenden gegen Entgelt in Österreich grundsätzlich verboten. Das Verbot von In-Vitro-Befruchtungen mit dem Samen eines Spenders wiederum diskriminiere Paare, die wegen verstopfter Eileiter der Frau nicht auf diese Methode zurückgreifen könnten.


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