Jetzt heißt es: Qualm lass nach
Ab 1. Juli gilt das Rauchverbotsgesetz. Wirte, die es missachten, werden mit bis zu 10.000 Euro bestraft; unbelehrbare Raucher mit bis zu 1.000 Euro. Schwachpunkt: die fehlende Kontrolle.

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Die Psychologin sieht im österreichischen Hin und Her um den Nichtraucherschutz in Lokalen auch positive Effekte. "Das Ergebnis ist, dass es weniger glückliche Raucher gibt. Es schadet! Das ist mehr in den Köpfen der Menschen verankert und das schlechte Gewissen nimmt schon zu", meint Patricia Göttersdorfer vom Berufsverband Österreichischer Psychologen. Damit hat es sich auch schon. "Es wäre viel einfacher, wenn es ein Rauchverbot gäbe und keiner auf die Idee kommt, dass man es übertreten kann. Italien, ein Land, von dem es keiner dachte, hat das von einem Tag auf den anderen geschafft", so Göttersdorfer.
Österreich liegt mit Polen und Bulgarien auf einem Niveau und erlaubt den Griff zur Zigarette in Lokalen weiterhin. Mit 1. Juli gelten für die Gastronomen aber die Regelungen des mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Rauchverbotsgesetzes. Die Übergangsfrist zum Umbau von Lokalen oder zur Entscheidung, ob man ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal führen will, endet mit 30. Juni.
Großteil erlaubt Rauchen
"Ein beträchtlicher Anteil", so ein Sprecher der Gastronomie, hat sich noch im letzten Moment für ein Nichtraucherlokal entschieden. Der Großteil der Gaststätten erlaubt das Rauchen aber weiterhin. Rund zwei Drittel der 70.000 Wirtshäuser sind größer als 80 Quadratmeter und verfügen über mehrere Räume. Sie müssen darauf achten, dass die rauchfreie Zone wirklich bleibt. Von den kleinen Lokalen unter 50 Quadratmetern, die frei zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal wählen konnten, entscheiden sich drei Viertel fürs Rauchen. Von denen dazwischen (50 bis 80 Quadratmeter) hat die Hälfte Raucherzimmer eingerichtet, die andere Hälfte hat sich für ein Zigarettenverbot entschieden. Knapp sieben Prozent erhielten aus Bau- oder Denkmalschutzgründen eine Ausnahmeerlaubnis fürs Rauchen.
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ENDE DER ÜBERGANGSFRIST
Österreichs Gastronomen hatten bis einschließlich 30. Juni Zeit, gemäß dem mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretenen Rauchverbotsgesetz, ihre Lokale umzubauen und Raucherräume zu errichten. Ab 1. Juli wird gestraft.
Die Exekution der Rauchverbote bleibt weiter den Bezirken und damit den Landesregierungen überlassen. Gesundheitsminister Alois Stöger hat einen Erlass mit einer Anleitung für Strafen an die Landeshauptleute verschickt.











