Frau über Abgrund gehalten: Urteil wurde verschärft
Kärntner, der seine Lebensgefährtin am Ostermontag 2009 auf den Dobratsch entführt hatte, muss jetzt für 30 Monate hinter Gitter. Bedingte Haftstrafe wurde in eine unbedingte umgewandelt.

Foto © KLZ/Peutz
Ein 39-jähriger Kärntner hatte seiner langjährigen Lebensgefährtin und Mutter seiner drei Kinder am Ostermontag 2009 in der Früh aufgelauert, ihr ein Handtuch über den Kopf gestülpt, sie in sein Auto gezerrt und die 42-Jährige dann auf den Dobratsch entführt. Dort soll er sie bei einem Parkplatz zum Abgrund gezerrt und immer wieder gesagt haben, er bringe sie und sich um. Nur durch gutes Zureden habe die Frau ihn davon abbringen können.
Strafausmaß war zu gering
Im November vorigen Jahres musste sich der Kärntner am Landesgericht Klagenfurt wegen Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Körperverletzung verantworten. In diesem Verfahren gestand der Angeklagte zwar, seine Lebensgefährtin auf den Dobratsch entführt zu haben, bestritt jedoch, sie dort über einen Zaun gehoben und zum Abgrund gezerrt zu haben. 30 Monate Haft, davon zehn unbedingt, lautete damals das nicht rechtskräftige Urteil. Staatsanwältin Sandra Agnoli war das Strafausmaß zu gering. Sie sprach von Todesqualen, die das Opfer erlitten habe, und legte volle Berufung ein. Reinhard Köffler, der Anwalt des Beschuldigten, meldete ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde an.
Nächste Instanz
Somit ging der Prozess in die nächsthöhere Instanz. Jetzt bestätigte der Oberlandesgerichtshof Graz das Kärntner Urteil. "Allerdings wurde die bedingte Haftstrafe in eine unbedingte umgewandelt", erklärte der am Klagenfurter Landesgericht mit dem Fall betraute Richter, Christian Liebhauser-Karl, gestern. Der Kärntner muss also 30 Monate hinter Gitter.











