Mordprozess gegen Grazer Lehrer fortgesetzt
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Geschworenenprozess gegen einen Grazer Lehrer fortgesetzt worden. Am dritten Verhandlungstag kamen Gutachten zu Wort. Der Angeklagte soll 2003 einen Pensionisten durch Messerstiche getötet haben. Im ersten Verfahren wurde vor sechs Jahren dafür ein Türke verurteilt, der aber später den Lehrer beschuldigte und Selbstmord beging.
Gerichtsmediziner Eduard Peter Lainzinger erklärte gleich zu Beginn, er habe "in 37 Jahren kaum einen Fall wie diesen gesehen." Die Vielzahl von Stichen, die Verwüstung der Wohnung durch Wasser und Öl, der abgetrennte Daumen, all das würde "aus dem Normalbereich herausragen." Das Blut auf der Kleidung des verurteilten Türken hatte mit dem des Opfers übereingestimmt, soviel sei sicher.
Als der Gutachter allerdings Betrachtungen anstellte, dass seiner Meinung nach viel zu wenig Blut für die Vielzahl der Stiche auf der Kleidung war, griff Verteidiger Gerald Ruhri ein. Er forderte Lainzinger auf, nur über die gerichtsmedizinische Seite der Tat zu sprechen und Mutmaßungen für sich zu behalten. Der Sachverständige ließ sich aber nicht beirren. Er führte aus, dass die meisten Verletzungen nicht tödlich gewesen wären, nur einige wenige, so zum Beispiel ein gezielter Stich in den Nacken. "So etwas macht man nicht zufällig", war der Pathologe überzeugt.
Kriminalpsychologe Thomas Müller sprach von einem "overkill", einem Versetzen von Stich- und Schnittwunden weit über das nötige Maß hinaus. Insgesamt waren über 80 Wunden am Opfer festgestellt worden. Auch das Verwenden von gleich drei Messern, die noch in der Leiche steckten, sei typisch für eine "Wut-Hass-Situation", führte Müller aus.
Thema am dritten Verhandlungstag waren auch die Telefongespräche, die der Beschuldigte mit dem früher verurteilten Türken geführt hatte und die im Zuge einer Telefonüberwachung aufgezeichnet worden waren. Dabei war zu hören, wie der Inhaftierte mehrmals "unser Plan ist gescheitert" zum Lehrer sagte.
Am Freitag wird die Verhandlung fortgesetzt. Ein Urteil soll es noch am selben Tag geben.










