Tödlicher Polizeischuss: Kein Mordverdacht mehr
Im Fall des tödlichen Schusses eines Polizisten auf einen 84-jährigen Pensionisten in Laakirchen geht die Staatsanwaltschaft Wels aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht in Richtung Mord aus. Das teilte der Staatsanwalt Christian Hubmer als Sprecher seiner Behörde in einer Pressekonferenz am Freitag mit.
In der Nacht davor war eine Tatrekonstruktion am Ort des Geschehens durchgeführt worden, welche die Angaben der an dem Vorfall beteiligten Polizisten weitgehend bestätigt habe. Zur Klärung noch offener Fragen in dem Fall wurden über die Obduktion hinaus weitere Gutachten in Auftrag gegeben: Ein toxikologisches zum Gesundheitszustand des Opfers sowie die Untersuchung der vom Opfer getragenen Attrappe durch einen Waffen-Sachverständigen und eine ballistische Expertise, um den Standort des Schützen und die Schusswinkel zu klären.
Der Vorfall ereignete sich Mittwoch früh, nachdem ein Zeitungsausträger die Polizei alarmiert hatte, nachdem er sich verfahren hatte und in der Zufahrt zum Haus den Pensionisten von diesem mit einer vermeintlich echten Pistole bedroht worden war. Als die beiden Polizisten dorthin kamen, gab einer von ihnen zuerst einen Warnschuss in den Boden ab und danach einen weiteren, der den Pensionisten von vorne in den Oberkörper traf und tödlich verletzte. Die Pistole, mit der er gedroht hatte, stellte sich später als eine Attrappe heraus.
In der Pressekonferenz ließ Staatsanwalt Hubmer viele Fragen unbeantwortet, insbesondere jene, die den genauen Ablauf der Ereignisse betreffen. Er begründete dies mit der Einhaltung der Amtsverschwiegenheit. Vorerst lägen nur subjektive Schilderungen vor, die noch zu überprüfen seien. Auch auf die endgültige rechtliche Beurteilung der Ermittlungsergebnisse wollte er nicht eingehen.











