Verbesserungen für gemeinsame Obsorge angeregt

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Der 2001 eingeführten und als Meilenstein im Familienrecht geltenden Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge für Kinder sollten nun weitere Schritte folgen. Dafür plädierte Markus Huber, Familienrechtsexperte der Volksanwaltschaft. Der emeritierte Rechtsanwalt ortet Schwachstellen in der geltenden Regelung und ist der Überzeugung, dass die Aufhebung der gemeinsamen Obsorge zu leicht gemacht wird.
In einem solchen Fall reicht nämlich ein Antrag, der nicht begründet werden muss, jenes Elternteils, der an der getroffenen Regelung nicht mehr festhalten will - zum Beispiel, wenn es einen neuen Lebenspartner gibt und Eifersüchteleien entstehen. Das Pflegschaftsgericht hat dann keine andere Wahl als das Kind bzw. die Kinder einem Elternteil zuzusprechen. Bei alleiniger Obsorge hat der "andere" Elternteil ein Besuchsrecht, dessen Durchsetzung im Streitfall problematisch ist. Wird es vom obsorgeberechtigten Elternteil blockiert, kann das Gericht eine Geldstrafe oder Beugehaft verhängen - beide hätten sich nicht als taugliche Mittel bewährt, konstatierte Huber.
"Die gemeinsame Obsorge sollte der Regelfall sein", erklärte Huber, außer es gibt Gründe, Kinder allein einem Elternteil zuzusprechen. Derzeit einigen sich nach Angaben des Juristen mehr als 50 Prozent der Paare bei einer Scheidung darauf. Im Jahr 2008 waren übrigens 14.800 minderjährige Kinder von Scheidungen betroffen.
Hoffnung setzt Huber in die mit 1. Juli wirksam werdende Einführung eines Kinderbeistands, der bei Obsorge- und Besuchsrechtsstreitigkeiten vom Richter eingesetzt werden kann: Psychologen, Sozialarbeiter o.Ä. sollen als Sprachrohr des Kindes fungieren. Dieser Beistand könnte, so Huber, präventiv im Sinn einer vorgelagerten Schlichtungsstelle einiges bewirken. "Wenn die Eltern sich befetzen, ist es in der Regel ohnehin schon zu spät", erklärte der Familienrechtler.










