Eltern von HIV-infiziertem Baby verurteilt
Das Paar hatte auf seiner Homepage Daten über ihre drei Kinder, für die ihnen das Sorgerecht entzogen worden war, veröffentlicht. Angeklagte wurden am Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt - nicht rechtskräftig.

Foto © BauerDas Ehepaar muss sich wegen "Vergehen der verbotenen Veröffentlichung" vor Gericht verantworten
Ein steirisches Elternpaar, das Ende vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt hatte, weil es sein HIV-infiziertes Kind nicht behandeln lassen wollte, musste sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Grund dafür war die Homepage der Familie, auf der es nach Meinung des Staatsanwaltschaft zu viele Infos über die weiteren Kinder des Paares gab. Die Frau erschien allein zur Verhandlung und entschlug sich der Aussage. Sie gab nur an, bereits "Folterbeschwerde" eingebracht zu haben. Das Paar wurde - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe verurteilt.
Folterbeschwerde
Die Angeklagte weigerte sich zunächst, den Saal zu betreten, solange sich noch Journalisten darin befinden. "Sie ist geladen und muss erscheinen, sie hat keine Bedingungen zu stellen", so Staatsanwalt Johannes Winklhofer zum Verteidiger. Ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von Richter Christoph Lichtenberg abgelehnt: "Es ist absurd, dass sie weiter mit ihrem Ehemann die Homepage betreibt, aber Scheu vor der Öffentlichkeit hat."
Die Informationen über die Kinder dürften längst nicht mehr auf der Internet-Seite stehen, gab es doch bereits einen diesbezüglichen Beschluss des Bezirksgerichts. Doch dazu wie auch zur Sache selbst wollte die Angeklagte nicht Stellung nehmen: "Ich entschlage mich. Ich habe bereits eine Folterbeschwerde betreffend meinen Gatten, die Kinder und mich eingereicht", war so ziemlich alles, was sie sagte. "Ich foltere nicht", stellte der Richter klar. Derzeit habe sie gar kein Einkommen, so die Angeklagte, der Anwalt würde über Spendengelder finanziert. "Das andere leihe ich mir aus, mein Antrag auf Sozialhilfe wurde abgelehnt." Zu allen weiteren Fragen des Richters wollte sie nichts sagen. "Die Kinder werden in die Öffentlichkeit gezerrt und als Instrument verwendet", prangerte der Staatsanwalt an. "Sie versucht, ihre Kinder alternativ zu behandeln, deshalb wurde die Homepage eingerichtet", erklärte der Verteidiger. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro, ihr Mann zu 1.200 Euro verurteilt. Der Verteidiger kündigte ebenso wie der Staatsanwalt sofort Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Gegen das Ehepaar wurde nun auch ein Strafantrag bezüglich der jüngsten Tochter eingebracht. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzliche Gefährdung anderer Menschen mit übertragbaren Krankheiten sowie Verleumdung. Dabei gilt die Frau als Haupttäterin. Ihr wird vorgeworfen, eine Hausgeburt durchgeführt zu haben, obwohl sie selbst HIV-infiziert ist, außerdem gestillt und dem Kind die entsprechenden Medikamente nicht verabreicht zu haben. Ihr Mann wurde als Beitragstäter eingestuft. Ein Termin für diese Verhandlung stand noch nicht fest.













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