Fall Caliskan: Schuldsprüche wegen Amtsmissbrauchs
Im Wiener Straflandesgericht sind am Freitag zwei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Sie hatten eine Anzeige des zweifachen österreichischen Olympiateilnehmers Tuncay Caliskan nicht aufgenommen. Die bedingten Haftstrafen gegen die beiden Beamten betragen acht bzw. sechs Monate. Insgesamt standen fünf Polizisten vor Gericht.
Der Viertplatzierte der Olympischen Spiele in Sydney 2000 hatte sich im November 2006 an einem Sonntag zu einer Wachstube in Wien-Margareten begeben, weil er von einem Unbekannten mit einem Baseballschläger bedroht wurde. Doch die Polizisten kamen zum Schluss, dass keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben war, da Caliskan auf sie keinen ängstlichen Eindruck machte.
Stattdessen wurde der Sportler türkischer Abstammung als "Scheißkanak" und "Tschusch" beschimpft. Der 33-jährige Sportler hatte sich auch erinnert, ihm sei beschieden worden, er möge "das Maul halten". Ein Polizist wurde daher wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.050 Euro verurteilt, wovon ihm 2.7000 Euro bedingt nachgesehen wurden. Für den mitangeklagten Wachkommandanten und eine Beamtin, der ebenfalls der Gebrauch rassistischer Schimpfwörter vorgeworfen wurde, gab es Freisprüche im Zweifel.
Er habe den Beamten darauf aufmerksam gemacht, dass er für Österreich zweimal bei den Olympischen Spielen angetreten sei und mehr für das Land gemacht habe als andere, so Caliskan. Das habe den Polizisten nur zorniger gemacht. Lediglich einer der fünf Uniformierten hätte ihn korrekt behandelt: "Ich will überhaupt nicht, dass dem etwas passiert."
Bis auf diesen Beamten, der die verbalen Übergriffe seiner Kollegen vor Gericht bestätigte, hatten die übrigen Angeklagten die inkriminierten Beschimpfungen in Abrede gestellt. Dass ausgerechnet jener couragierte Polizist, der sich gegen seine Kollegen stellte, am Ende wegen Amtsmissbrauchs schuldig erkannt wurde, schien die vorsitzende Richterin fast zu bedauern. "Sie sind blöd in die Sache hineingerutscht und zum Handkuss gekommen", hielt sie in der Urteilsbegründung fest.










