Haftaufschub für Promi-Brüderpaar
Nach Verurteilung wegen betrügerischer Krida bewilligte Gericht Arzt und Bauunternehmer ein Jahr Haftaufschub - um Schaden von 400.000 Euro wiedergutzumachen.

Foto © Weichselbraun
Das Landesgericht bewilligte jetzt einem bekannten Brüderpaar - einem Arzt (50) und einem Unternehmer (57) - ein Jahr Haftaufschub. Beide sind im Jänner wegen betrügerischer Krida zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, rechtskräftig verurteilt worden.
200.000 Euro überwiesen
Bis zum Haftantritt Anfang nächsten Jahres wollen die beiden den Schaden von rund 400.000 Euro wiedergutmachen. Gelingt ihnen das, haben sie theoretisch die Möglichkeit dem Gefängnis zu entgehen. "Sie können dann einen Antrag auf nachträgliche Strafmilderung bei Gericht stellen", sagt der für den Fall zuständige Richter und Mediensprecher Christian Liebhauser-Karl. "Dann wird geprüft, ob und inwieweit die Strafe bedingt nachgesehen werden kann. Das entscheiden dann Staatsanwaltschaft, Gericht und Oberlandesgericht." Dem Strafprozess haben sich mehrere Privatbeteiligte angeschlossen. Den Schaden eines Gläubigers hat das Brüderpaar vor wenigen Tagen wiedergutgemacht - sie überwiesen rund 200.000 Euro.
Nach seiner Verurteilung hat der Mediziner seinen Kassenvertrag zurückgelegt und arbeitet jetzt als Privatarzt. Das bestätigte GKK-Direktor Alfred Wurzer. Noch unklar ist übrigens das weitere Vorgehen der Ärztekammer. Ein Disziplinarverfahren gegen den Mediziner steht derzeit im Raum. "Im Moment kann ich dieses noch nicht bestätigen. Es ist noch nicht entschieden - aber auszuschließen ist es auch nicht", sagt Ärztekammer-Präsident Othmar Haas. "Derzeit habe ich außerdem noch kein Urteil vorliegen." Laut Liebhauser-Karl wurde das Urteil jedoch am 4. März an den Disziplinar-Senat der Ärztekammer übermittelt - auf deren Anfrage.
Durch Finger geschaut
Warum wurden die Brüder wegen betrügerischer Krida verurteilt? Sie haben ein Grundstück im Wert von 700.000 Euro, das ihrer Mutter gehörte, in ihre Wohnbaugesellschaft eingebracht. Geplante Wohnprojekte konnten nur zum Teil realisiert werden. Als die Gesellschaft drohte, Pleite zu gehen, haben die Brüder den Vertrag rückabgewickelt und das Grundstück den Gläubigern entzogen. Da das Unternehmen danach nichts mehr wert war, haben die Gläubiger durch die Finger geschaut. Der Unternehmer ist einschlägig vorbestraft.











