Tierschützer-Prozess: "Selbstdarstellung" nicht erwünscht
Der fünfte Tag im Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess hat am Mittwoch mit einem Antrag der Verteidiger begonnen, ihren Mandanten die Benutzung von Laptops während der Verhandlung zu gestatten.

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Beim Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess sind am Mittwoch mehrmals die SHAC-Kampagne, der Bezug zu Österreich und das Internet-"Fadinger-Forum" im Fokus gestanden. Im Zuge eines Wortgeplänkels meinte Richterin Sonja Arleth, sie sei bei keiner dieser Verbindungen. "Das teilen Sie mit allen in diesem Raum", entgegnete der Erstangeklagte - er und zwölf weitere Aktivisten sind ja der Beteiligung an einer kriminellen Organisation angeklagt.
Zur Klage eines Prozessbeobachters aus den hinteren Reihen, er höre zu wenig, hielt Arleth fest, dass die Tonanlage im Saal ausgezeichnet sei. "Dann muss man sie auch verwenden", tönte es aus dem Publikum in Richtung Staatsanwalt.
Gelächter im Saal bei der Erwähnung eines Vorfalls unterband die Richterin mit dem Hinweis auf den Ernst der Causa: "Wir werden noch lang und breit hören, wie viele Sachbeschädigungen es in Österreich gegeben hat - was die Betroffenen sicher nicht lustig gefunden haben."
Jedes Mal reinzustreuen, "warum sitzen wir überhaupt da", sei im Interesse eines fairen und zügigen Verfahrens unnötig, ermahnte Arleth die Verteidigerbank. Als ein Statement von Stefan Traxler, Anwalt von Martin Balluch, lautstark beklatscht wurde, stellte sie klar, dass eine derartige Beifallskundgebungen auslösende Selbstdarstellung nicht erwünscht sei.











