Schuldspruch für Autofahrer nach tödlicher A22-Karambolage
Prozess gegen Heeresangehörige wegen Massenkarambolage auf der Autobahn wird vertagt. Ein beteiligter Autofahrer dagegen wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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Die Verteidigungslinie gibt der Anwalt des Erstangeklagten vor: "Der Unfall tut uns leid. Aber es war nicht unser Nebel." Eine Nachtvorführung des Bundesheeres für Rekruten auf dem Garnisonsübungsplatz (GÜPL) in Korneuburg war im Gange, als am Abend des 22. Jänner 2009 vier Nebelhandgranaten gezündet wurden.
Auf der A 22, weniger als 300 Meter entfernt, krachten kurz darauf in einer Nebelwand mehrere Fahrzeuge ineinander. Sieben Personen wurden verletzt. Eine junge Tschechin starb. Ihr Genick war durch den Aufprall des Autos des angeklagten Autofahrers gebrochen. Sie war hirntot, "ihr Herz schlug aber noch, als sie in ihrem Auto verbrannte", erklärt später Gerichtsmediziner Christian Reiter.
Kommandant der Übung war ein Oberleutnant des Bundesheeres. "Was wissen Sie von Nebelhandgranaten?", fragt ihn Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg. "Alles!" Ansonsten bejaht er Fragen mit "Jawoll!" und zitiert aus dem Gedächtnis wörtlich die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen. Mit Seitenangaben. Der Richter quittiert den Redeschwall nur mit gelegentlichem "Mhm, aha, mhm".
"Was ist das oberste Prinzip Ihrer Tätigkeit beim Bundesheer?", unterbricht er plötzlich die militärischen Ausführungen. "Die Sicherheit." - "Die Sicherheit. Sind wir uns da einig?" - "Jawoll!" Der militärische Aspekt trete im Frieden in den Hintergrund, stellt der Richter fest: "Kollateralschäden sind nicht vorgesehen!"
Was der Offizier nicht wusste, ist, dass es keinen Ort auf dem Übungsplatz gibt, der mehr als 300 Meter von der Autobahn entfernt ist - laut Vorschrift der einzuhaltende Sicherheitsabstand. Dieser Abstand, so die Verteidiger, beziehe sich nur auf die Giftigkeit des Rauches, nicht auf die Sichtbehinderung. Dennoch hätte er die Übung abgebrochen, hätte er gewusst, dass es vom Einsatzort bis zur Unfallstelle nur 260 Meter sind, betont der Oberleutnant.
Mit angeklagt sind ein Unteroffizier, der die Aufgabe hatte, die Rekruten, zu beaufsichtigen. Neben ihm sitzen ein Korporal, der den Übungsablauf samt Einsatz der Granaten mitgeplant hat, und jener Korporal, der die Granaten gezündet hat.
Der Nebel war so dicht, "als hätte jemand ein Tuch über das Auto geworfen", schildert eine Zeugin die Sekunden vor dem Unfall. Eine andere nahm einen Geruch "wie von Feuerwerkskörpern" wahr. War es doch der Nebel des Bundesheeres?
Das Heer hat seine Vorschriften inzwischen verschärft. "Wir lernen natürlich aus solchen Vorfällen", sagt ein hoher Offizier aus dem Ministerium, der den Unfall untersucht hat. "Aber aufgrund der Enge hätte man dort schon damals draufkommen müssen, dass es ein Problem geben kann." Was den Anwalt des Oberleutnants zur Frage veranlasst, warum dann erst jetzt vom Ministerium der Einsatz von Nebelhandgranaten in Korneuburg verboten wurde. "Der is jo net g'schrumpft, der GÜPL."
Ein anderer Offizier bestätigt, dass vor Beginn einer solchen Übung natürlich "die Radien" (300 Meter) einzuhalten und auf die Windrichtung zu achten sei. In den Benützungsbestimmungen des GÜPL werde deshalb ausdrücklich Bezug auf die Autobahn und die Donau genommen.
Schließlich wird das Verfahren gegen die Soldaten ausgeschieden. Jener Autofahrer, der mit 130 km/h in die Nebelwand gerast ist und mehrere stehende Autos abgeschossen hat, wird wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. Zu Beginn des Verfahrens hatte er sich dazu schuldig bekannt.
Die Verhandlung gegen die Soldaten muss vertagt werden. Der Verteidiger des Erstangeklagten will, dass ein Chemiker und Waffentechniker die Frage klärt, ob Nebelhandgranaten auf diese Entfernung eine derartige Nebelwand erzeugen können und wie lange sich so ein Nebel halten kann. Erst dann sei klar: "Vielleicht war's ja doch unser Nebel."











