Verkeimter Käse dürfte wissentlich in Handel gelangt sein
Dem Unternehmen Prolactal zufolge seien ständig positive Proben gezogen worden, die aber unter den Grenzwerten gelegen seien. Laut EU-Verordnung dürfen Keime vor dem Verkauf "nicht nachweisbar" sein.

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Das oststeirische Unternehmen Prolactal dürfte einige seiner Produkte im vergangenen Jahr wissentlich mit Listerienkeimen, jedoch "unter dem Grenzwert", an den Handel ausgegeben haben. Während eine EU-Verordnung aus dem Jahre 2005 vorsieht, dass Listeria-Keime bei der Auslieferung "nicht nachweisbar" sein dürfen, meinte das Unternehmen: "Die Aussage, dass generell Null-Toleranz gilt, ist unrichtig." Die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) bestätigte einen am Montag erscheinenden Bericht im Nachrichtenmagazin "profil", wonach seit Herbst 2005 eine für alle Mitgliedstaaten rechtlich bindende EU-Verordnung 2073/05 in Kraft getreten ist.
Die Verordnung regelt mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel. In ihr heißt es, dass in anderen Lebensmittel als jene "für Säuglinge oder für besondere medizinische Zwecke bestimmte, verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L. monocytogenes (Listeria, Anm.) begünstigen können" in fünf gezogenen Proben bis zum Ende der Haltbarkeitsdauer nicht mehr als 100 Keime pro Gramm vorkommen dürfen. Das gilt für Waren im Handelsverkehr.
Wenn das Produkt noch unter Kontrolle des Herstellers, also im Unternehmen ist, dürfen in fünf gezogenen Proben zu je 25 Gramm Keime "nicht nachweisbar" sein. Eine Fußnote relativiere dieses Kriterium jedoch, erklärte AGES-Experte Rochus Nepf im Gespräch mit der Austria Presse Agentur: "Dieses Kriterium gilt für Erzeugnisse, bevor sie aus der unmittelbaren Kontrolle des Lebensmittelunternehmers, der sie hergestellt hat, gelangt sind, wenn er den zuständigen Behörden nicht zufriedenstellend nachweisen kann, dass das Erzeugnis den Grenzwert von 100 KBE/g (Keime pro Gramm, Anm.) während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht überschreitet."
Seitens des Unternehmens hieß es in der Vergangenheit, dass quasi ständig positive Proben gezogen würden, diese aber stets unter den Grenzwerten gelegen seien. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müssen nun Aufschluss darüber geben, ob strafrechtlich relevant vorgegangen wurde.










