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Zuletzt aktualisiert: 02.03.2010 um 15:59 UhrKommentare

Prozess: Tierschützer bekennen auf nicht schuldig

Foto © APA

Begleitet von Protesten hat am Dienstag der Prozess gegen 13 Tierschützer in Wiener Neustadt begonnen. Die Angeklagten sind hauptsächlich nach Paragraf 278a Strafgesetzbuch, also wegen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation, angeklagt. Die Tierschützer bekannten sich allesamt nicht schuldig. FPÖ, Grüne und der Tierschutzverein "Vier Pfoten" forderten eine Reform des Paragrafen.

Im Schwurgerichtssaal hatte zu Beginn großes Gedränge geherrscht, während vor dem Gerichtsgebäude mehrere Dutzend Aktivisten und Sympathisanten protestierten. "Tierschutz lässt sich nicht mundtot machen" oder "§ 278 a: Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle", stand u.a. auf Transparenten zu lesen.

Sechs der 13 Beschuldigten, davon fünf vom Verein gegen Tierfabriken mit Obmann Martin Balluch an der Spitze, sind ausschließlich nach § 278 a angeklagt. Balluch selbst hatte im Vorfeld des - bisher umfangreichsten - Verfahrens in Wiener Neustadt wiederholt die Öffentlichkeit gesucht, um auf die seiner Ansicht nach fragwürdige Anwendung des sogenannten Mafia-Paragrafen auf NGO's aufmerksam zu machen.

Staatsanwalt Wolfgang Handler erläuterte zum angeklagten Paragraf 278a die österreichischen Kontakte zu internationalen Netzwerken des Tierrechtspektrums, ausgehend von der britischen Animal Liberation Front (ALF) in den 1970er Jahren. Ab 1988 habe es eine Splittergruppe in Österreich gegeben, Anfang der 1990er-Jahre hätten sich zumindest zehn Personen zusammengeschlossen. Handler sprach von 200 ALF-Anschlägen in Österreich.

Alle Angeklagten bekannten sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig. Der Prozess, der zum Auftakt am Dienstag um 15.00 Uhr nach den Ausführungen der fünf Verteidiger endete, wird am Donnerstag fortgesetzt.

Quelle: APA

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