Fendrich muss 15.000 Euro für Falschaussage zahlen

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Das Strafverfahren gegen Rainhard Fendrich wegen falscher Zeugenaussage ist am Donnerstag in Wien nach einstündiger Verhandlung ohne formellen Schuldspruch erledigt worden: Der 54-jährige Künstler räumte ein, im Juni 2007 vor einem Bezirksgericht "missverständlich" ausgesagt zu haben, weil er damals unter Psychopharmaka gestanden sei. Dafür muss er nun eine Geldbuße von 15.000 Euro zahlen.
Im Gegenzug wurde von einer Verurteilung abgesehen. Falls der 54-Jährige die Summe binnen 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung bezahlt, wird die Strafsache zurückgelegt. Sie gilt dann als endgültig erledigt. "Ich bin damit einverstanden", signalisierte Fendrich umgehend seine Zahlungsbereitschaft.
Der Künstler war 2006 wegen jahrelangen Kokain-Konsums verurteilt worden. Er habe die Diversion "auf Anraten meiner Anwälte angenommen, weil ich meinen Angehörigen zukünftige Auftritte bei Gericht ersparen will", erläuterte Fendrich nach der Verhandlung den zahlreich erschienenen Medienvertretern.
Richterin Patrizia Kobinger-Böhm bezeichnete das gegenständliche Verfahren als "Nachwehen dieser Drogengeschichte": Nach seiner Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz hatte Fendrich im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht Wien-Josefstadt als Zeuge gegen einen Wiener Lokal-Betreiber ausgesagt. Während er im Vorfeld zugegeben hatte, von dem Gastronomen insgesamt 20 Gramm Kokain unentgeltlich übernommen zu haben, erklärte er vor dem Kadi, er könne sich daran nicht erinnern, weil er Künstler sei und andere Sachen im Kopf habe. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage ein.
Am Donnerstag gab sich Fendrich nun zerknirscht: Er habe damals "einen ziemlich schwierigen Kokain-Entzug" hinter sich gehabt. Gegen die Entzugserscheinungen habe er Antidepressiva genommen. "Ich habe unter diesen Medikamenten eine sehr verrückte Wahrnehmung gehabt. Ich hätte ganz einfach unter diesen Pharmazeutika nicht aussagen sollen", gab Fendrich zu Protokoll.










