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Zuletzt aktualisiert: 30.12.2009 um 10:39 UhrKommentare

Grazerin nach Tötung von Baby nicht vor Gericht

Das Verfahren gegen jene Grazer Studentin, die im Sommer ein Kind zu Welt brachte und es gleich nach der Geburt erstickte, ist eingestellt worden. Wie die Zeitung "Österreich" am Mittwoch berichtete, hatte ein Gerichtsgutachten die Unzurechnungsfähigkeit der Frau wegen des hohen Blutverlusts ergeben. Nun wird das Verfahren eingestellt.

Die 22-jährige Studentin hatte das Kind im August heimlich im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht. Unmittelbar nach der Geburt erstickte sie den Buben. Als sie schwere Blutungen bekam, brachten sie die Eltern, die bis dahin nichts von der Schwangerschaft gewusst hatten, ins Krankenhaus. Dort bemerkten die Ärzte die zuvor erfolgte Geburt und schalteten die Polizei ein.

Der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, bestätigte, dass die Frau laut Gutachten nicht zurechnungsfähig gewesen wäre, da sie sehr viel Blut verloren hatte. Da sie auch in keiner Weise als gefährlich anzusehen sei, steht auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nicht zur Debatte. Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall damit erledigt.

Quelle: APA

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