Schadenersatzklage nach Schüssen am Bezirksgericht
Gegen jenen 57-Jährigen, der am vergangenen Mittwoch am Bezirksgericht Hollabrunn eine leitende Angestellte (42) durch einen Kopfschuss getötet hat, wird unabhängig vom Strafverfahren auch zivilrechtlich vorgegangen. Der Ehemann des Opfers habe eine Anwältin mit einer Schadensersatzklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen beauftragt, berichtete der "Kurier" am Sonntag.
Die Anwältin wolle aber nicht nur Unterhaltszahlungen für die beiden Kinder (9, 11) einklagen. Es gehe vor allem um "psychisches Schmerzensgeld" und um eine Feststellungsklage für alle kausalen Folgen, die im Zusammenhang mit dem Tod der 42-jährigen Rechtspflegerin stehen, so der "Kurier". Dazu würden auch Begräbniskosten oder Lohnzahlungen für Ersatzkräfte, die nun im Haushalt für die getötete Mutter einspringen müssen, gehören. Zudem kämen noch "generelle Einbußen am Familieneinkommen", dies müsse man sich aber "noch im Detail anschauen", zitierte das Blatt die Anwältin.
Die 42-Jährige war Mittwochvormittag durch einen Kopfschuss getötet worden. Sie musste offenbar sterben, weil sie einen 57-Jährigen hatte beruhigen wollen. Der Mann war laut Polizei in der Absicht ins Gerichtsgebäude gekommen, um die in seinem abgeschlossenen Scheidungsverfahren zuständige Richterin aufzusuchen. Er wurde festgenommen.










