Gewalt in der Familie: Hier gibt es Hilfe
Die Gewaltbereitschaft gegen Frauen ist im Steigen begriffen. Was man dagegen machen kann, und wo Frauen und Männer Hilfe bekommen.

Foto © APIn Spanien
Gewalt gegen Frauen kann in sehr unterschiedlichen Formen auftreten. Sie reicht von körperlicher und sexueller Gewalt, die der Täter persönlich ausübt, über psychische, wirtschaftliche oder auch soziale Gewalt. Das Schlimme daran: Fast immer sind es Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, und fast immer erleben Frauen Gewalt innerhalb ihrer eigenen Familie. Laut Schätzungen der Polizei werden 90 Prozent aller Gewalttaten im familiären oder engen sozialen Umfeld ausgeübt. Die Dunkelziffer ist hoch, denn oft trauen sich Opfer aus Angst vor weiterer Unterdrückung nicht, die Täter anzuzeigen.
Das "Zweite Gewaltschutzgesetz" ist seit 1. Juni 2009 in Kraft und hat den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt umfassend verbessert. Unter anderem sieht es vor, dass die Verjährungsfrist für Gewaltdelikte erst beginnt, wenn die Betroffene das 28. Lebensjahr vollendet hat. Das Gesetz ermächtigt die Polizei auch, einen Gefährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt, wegzuweisen und ihm zu verbieten, diese Wohnung zu betreten. Die gefährdete Person darf in ihrer vertrauten Umgebung bleiben – nach dem Grundsatz "Wer schlägt, der geht".
Wegweisung und Betretungsverbot
Braucht die gefährdete Person länger Schutz vor dem potenziellen Angreifer, kann sie bei Gericht eine sogenannte "Einstweilige Verfügung" beantragen. Diese kann zum Beispiel bewirken, dass der Gefährder die Wohnung eine bestimmte Zeit lang nicht betreten darf, sich an einem bestimmten Ort eine bestimmte Zeit lang nicht aufhalten oder die gefährdete Person nicht kontaktieren darf. Die unten angeführten Hilfseinrichtungen helfen Betroffenen beim Antrag.
In jedem Bundesland gibt es sogenannte Gewaltschutzzentren oder Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie. Diese Einrichtungen sind gesetzlich vorgesehen und werden staatlich finanziert. Sie sind darauf spezialisiert, Opfern von häuslicher Gewalt und Stalking zu helfen. Hat die Polizei ein Betretungsverbot ausgesprochen, verständigt sie das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum. Dieses nimmt dann Kontakt mit der Betroffenen auf und bietet ihr seine Hilfe an – unter anderem in Form von Rechtsberatung, Ausarbeiten eines individuellen Sicherheitsplans oder auch psychosozialer Beratung. Betroffene – Frauen, Mädchen, und auch Männer und Buben - können sich natürlich auch von sich aus an diese Stellen wenden.
Frauen, die Hilfe suchen, haben in Österreich neben den Gewaltschutzzentren verschiedene Möglichkeiten, diese auch zu bekommen. Die österreichweite Frauenhelpline mit der gebürhenfreien Telefonnummer 0800/222 555 ist rund um die Uhr mit Expertinnen besetzt. Für Hilfe im Fall einer Vergewaltigung sind in mehreren Bundesländern Frauennotrufe eingerichtet. In der Steiermark ist die Beratungsstelle TARA, Notruf Graz mit der Telefonnummer 0316/31 80 77 zuständig. Frauen, die einen geschützten Wohnraum benötigen, können sich gegebenenfalls mit ihren Kindern an eines der Frauenhäuser wenden. Dort können sie in Ruhe und ohne Druck überlegen, ob sie sich von ihrem gewalttätigen Partner trennen oder es noch einmal mit ihm versuchen. Speziell für Kinder gibt es das Kinderschutzzentrum, das hilft, wenn Kinder geschlagen werden, oder wenn sie anderen Formen von Gewalt ausgesetzt sind.
Eine vollständige Liste von Stellen, die Frauen und Kindern Hilfe bei Gewalt bieten, hat das Bundesministerium für Frauen und öffentlichen Dienst ins Internet gestellt.
Auch Männer brauchen Hilfe, wenn sie keinen anderen Ausweg finden, als ihre Frau oder ihre Kinder zu schlagen. Männer, die aus der Gewaltspirale aussteigen möchten, und sich nicht mehr der zerstörerischen Kraft der Gewaltausübung, dem Gefühl der Hilflosigkeit und den Selbstzweifeln nach dem Zuschlagen aussetzen möchten, bekommen bei der Männerberatungsstelle Hilfe. Wem der Schritt zu einem persönlichen – übrigens anonymen – Kontakt zur Männerberatungsstelle zu groß erscheint, kann sich auch per E-Mail beraten lassen.
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