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Zuletzt aktualisiert: 20.11.2009 um 14:03 UhrKommentare

Ermittlungen im Fall Krems abgeschlossen

Foto © APA

Im Zusammenhang mit dem in der Nacht auf den 5. August in einem Kremser Supermarkt erschossenen Florian P. (14) hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg ihre Ermittlungen gegen die beiden Polizeibeamten abgeschlossen. Der Vorhabensbericht, in dem entweder die Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerhebung vorgeschlagen wird, wird kommende Woche der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt.

Das gab Karl Schober, der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Freitag auf Anfrage der APA bekannt. Die Anklagebehörde hatte gegen die Beamten - eine Frau und ein Mann - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Sie hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-Jährigen mutmaßlichen Einbrecher und seinen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert.

Die Schilderung, die der Polizist zum Tathergang zu Protokoll gegeben hatte, stimmte nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein: Während der Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hatte, behauptete, im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Meter geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Meter fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.

Der Polizist wurde am vergangenen Montag noch ein Mal von der zuständigen Staatsanwältin Magdalena Eichinger zu den Widersprüchen zu den vorliegenden schriftlichen Gutachten vernommen. Er soll dem Vernehmen nach im Wesentlichen bei seinen bisherigen Angaben geblieben sein, zugleich aber betont haben, dass diese seiner Erinnerung entsprechen, er sich aber - was etwa die Entfernung betrifft - irren könne.

Der Vorhabensbericht muss von der OStA und in weiterer Folge noch vom Justizministerium abgesegnet werden. Er dürfte vermutlich den Entwurf eines Strafantrags enthalten, jedenfalls könnte dem Beamten ein Vorsatzdelikt - etwa Körperverletzung mit tödlichem Ausgang - zum Vorwurf gemacht werden.

Quelle: APA

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