Fehler bei Geburt?: Zahlung abgelehnt, Vater verzweifelt
Eltern fordern von Spital 100.000 Euro. Bei Geburt soll Kaiserschnitt zu spät durchgeführt worden sein. Kind ist heute schwer beeinträchtigt. Teilzahlung vorab für teure Therapien in erster Verhandlung abgelehnt.

Foto © APA/ SymbolbildTeilzahlung wurde abgelehnt
Vor mehr als zwei Jahren ist im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in St. Veit ein kleiner Bub auf die Welt gekommen, der heute starke Entwicklungsrückstände aufweist. Diese seien, so der Anwalt der Eltern, Paul Wolf, auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen, der Kaiserschnitt sei zu spät erfolgt. Die Eltern fordern derzeit rund 100.000 Euro. Der Streitwert liegt bei 140.000 Euro. Weil Vergleichsverhandlungen bisher gescheitert sind, hat gestern das erste Treffen vor Gericht stattgefunden.
Der Vater des Buben nimmt sichtlich gezeichnet neben Anwalt Wolf Platz. Die Verzweiflung ist ihm anzusehen. Die Kosten für die Therapien, die sein Sohn benötigt, sind immens. Wolf versucht daher, in der Verhandlung die Gegenseite dazu zu bewegen, vorab eine Teilzahlung zu leisten, "damit die leidgeprüften Eltern sich die Therapiefahrten auch weiterhin leisten können". Der Anwalt des Konvents der Barmherzigen Brüder, Roland Herbst von der Kanzlei "Dr. Christian Kuhn Rechtsanwalts GmbH", bleibt in Bezug auf die Vorabzahlung hart.
Gleichzeitig betont er aber, dass "das Krankenhaus sich ja vergleichen will". Was wohl nicht der Fall wäre, wäre es bei der Geburt des Kindes nicht tatsächlich zu einem Behandlungsfehler gekommen. Dann fragt Richterin Monika Rauter-Repar noch einmal nach, ob, da die Aufwendungen für die Eltern hoch sind, nicht doch eine Bereitschaft seitens der beklagten Partei bestehe, schon jetzt eine Zahlung zu leisten. Der Anwalt weicht aus und erklärt, dass für die außergerichtliche Einigung ein Gutachten gefehlt habe, anhand dessen die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt hätte werden können.
Nach einer kurzen emotionalen Diskussion einigen sich alle Beteiligten darauf, dass zwei Gutachten erstellt werden sollen. Als Richterin Rauter-Repar den anerkannten Gynäkologen Peter Husslein vorschlägt wird dieser von Herbst aber zur Überraschung aller abgelehnt. Die Begründung: Der Konvent könne mit Husslein nicht und außerdem befinde sich dieser in einem leidenschaftlichen Konflikt mit dem damals bei der Geburt anwesenden Arzt. Nur: Dieser von Herbst genannte Arzt, nämlich der ehemalige Primar der Gynäkologie, Andreas Roth, bestreitet, bei der Geburt überhaupt dabei gewesen zu sein. Jetzt muss die Richterin entscheiden.










