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Zuletzt aktualisiert: 21.01.2010 um 13:43 UhrKommentare

Kommt totales Rauchverbot?

Die Unzufriedenheit mit dem seit einem Jahr geltenden Rauchverbot in der Gastronomie wächst. Schutzgemeinschaft fordert "schärfere Gangart".

Foto © APA

Kämpfer für besseren Nichtraucherschutz kritisierten am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien einmal mehr ihrer Meinung nach gravierende Mängel. "Gerechtigkeit für alle kann es nur mit einem einheitlichen Rauchverbot in der Gastronomie geben", forderte Robert Rockenbauer, Leiter der Österreichischen Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Von der derzeit im Gesundheitsressort laufenden Evaluierung des Gesetzes erhoffe er sich von Gesundheitsminister Alois Stöger (S) eine "schärfere Gangart" und nicht bloß eine "kosmetische Korrektur".

Das Abtrennen von Raucherräumen bringt laut einer Schweizer Studie vom September 2009 weniger als erhoff: 20,4 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter an einem Ort, wo nicht geraucht wird, stünden 43,9 Mikrogramm in räumlich abgetrennten Nichtraucherzonen gegenüber, hieß es bei der Pressekonferenz. Der gesetzlich erlaubte Höchstwert betrage 25 Mikrogramm.

In öffentlichen Orten wie Einkaufszentren oder Tankstellen würden nach wie vor bis zu 90 Prozent gegen das Tabakgesetz verstoßen, kritisierte Rockenbauer. In den übrigen Lokalen seien es 60 Prozent. Die Politik müsse mit Kontrollen durch die Polizei und Verwaltungsorgane für eine sofortige Abstrafung sorgen. Nach wie vor würden Anzeigen den Bürgern überlassen. "Und manche Behörden weigern sich, anonyme Anzeigen anzunehmen", meinte er weiter.

Es hapert an der Umsetzung

Generell ist die Umsetzung des Gesetzes einer der größten Kritikpunkte Rockenbauers: Die Ämter hätten sechs Monate Zeit, Verstößen nachzugehen und Wirte zu einer Stellungnahme aufzufordern, erklärte er. Einige Behörden würden alle in dieser Zeit eingehenden Meldungen zu einem Fortsetzungsdelikt zählen. Somit würden alle Vorfälle zu nur einer Abstrafung führen, egal wie oft verbotenerweise zur Zigarette gegriffen werde. Jedes Vergehen müsse als Einzeldelikt behandelt werden, forderte Rockenbauer. Zudem sei für die Erleichterung von Kontrollen eine Aushangpflicht für alle Gastronomen, die einen Umbau-Antrag hätten, notwendig. Diese dürfen das Rauchen länger, nämlich noch bis Ende Juni 2010, erlauben.

"Rauchen muss sich auf jene Personen beschränken, die sich in ihrem gesundheitsschädigenden Tun einig sind, und darf dabei nicht andere Personen mit Tabakrauch belästigen und gefährden", betonte Rockenbauer. Unter 16-Jährige sollten daher keine Raucherräume betreten dürfen. Der Wiener Umwelthygieniker Manfred Neuberger wies auf finanzielle Nachteile durch das Rauchen hin: Laut einer konservativen Berechnung würde jährlich ein Schaden von 511,4 Millionen Euro entstehen. Für diese Einschätzung wurden Einnahmen, Vor- und Nachteile berücksichtigt, wie die Tabaksteuereinkünfte, der frühere Tod von Rauchern sowie die Sozial- und Gesundheitskosten, erklärte Neuberger. Seine Forderung: 50 Prozent der Tabaksteuer müssten in die Prävention fließen, Entwöhnungsprogramme sollten kostenlos werden.


Hintergrund

Seit 1. Jänner gilt ein Rauchverbot in der Gastronomie. Kleinstlokale (bis 50 m2) können das Qualmen erlauben, bei größeren muss der Hauptraum Nichraucher-Zone sein. Raucherzimmer sind dann erlaubt.

Grafik

Grafik © APA

Grafik vergrößernMiteinander von Rauchern und NichtrauchernGrafik © APA

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