Julius Meinl will 100 Mio. Kaution zurück
Nach einem diese Woche bekanntgewordenen Gerichtsurteil, das die Abberufung eines Gerichtsgutachters bestätigt, werden die Anwälte von Julius Meinl in den nächsten Tagen einen Antrag auf Enthaftung stellen.

Foto © ReutersJulius Meinl
Sollte der Antrag durchgehen, müssten die 100 Mio. Euro, die Meinl als Kaution hinterlegt hatte, unverzüglich zurückerstattet werden. Der Vorstand der Privatbank hat am Freitag spätere Schadensersatzklagen gegen den Gutachter bzw. eine Amtshaftungsklage nicht ausgeschlossen. Dabei würde es wahrscheinlich um zweistellige Millionen Beträge gehen, hieß es.
Auslöser der Aktion war ein am Mittwoch bekanntgewordenes Urteil, in dem das Oberlandesgericht in Wien (OLG) einer erstinstanzlichen Entscheidung recht gegeben hat, in der der von der Staatsanwaltschaft bestellte Gutachter Thomas Havranek für befangen erklärt wurde. Die spektakuläre Verhaftung Meinls im vergangenen April hatte juristisch auf einem Vorgutachten Havranek und einem Polizeibericht beruht.
"Wenn das Gutachten jetzt von jeglicher Relevanz entkleidet ist, müsste die Aufhebung der U-Haft eigentlich von Amts wegen erfolgen", sagte Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Freitag: "Dennoch werden wir den Antrag stellen." Auch in dem Polizeibericht befänden sich zahlreiche faktische Fehler.
Hintergrund
Auslöser der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die Vorgänge um die frühere "Meinl European Land" (MEL), eine in Wien notierte, aber auf Jersey sitzende Immobiliengesellschaft, in der nach massiven Zertifikatsrückkäufen ein Kurssturz erfolgt war. Danach begannen Finanzaufsichtsbehörden, aber auch Staatsanwaltschaft gegen Julius Meinl, aber auch Bankvorstände zu ermitteln. Nach Razzien in Büros und der Privat-Villa Meinls war dieser kurzfristig festgenommen und kurz danach gegen eine Kaution von 100 Mio. Euro auf freien Fuß gesetzt worden. Eine Zurücknahme der U-Haft hätte auch zur Folge, dass die Kaution mit Zinsen zurückgezahlt werden müsste.
Derzeit läuft eine Feststellungsklage von Meinl gegen Havranek (Streitwert 1 Million Euro), in der herausgefunden werden soll, ob das nun verworfene Gutachten Schäden bei Bank und Meinl perönlich verursacht habe. Diese Klage könnte zu einem späteren Zeitpunkt zu Schadenersatzprozessen führen. Angesichts der verursachten Reputationsschäden und aus der Bank abgezogener Gelder könnte dies zu Zivilklagen zweistelliger Millionenhöhe führen.
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Auch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft wird von Meinl nicht ausgeschlossen.
Die Beweggründe der Staatsanwälte waren aus Sicht Weinzierls "übertriebener Ehrgeiz und Profilierungssucht". Primäres Ziel seien aber nicht Amtshaftungsklagen, "sondern dass das Verfahren auf eine legale Basis zurückgeführt wird, was zur Einstellung führen müsste."











