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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2009 um 13:22 UhrKommentare

Aufregung um "Blutwiese" am Münchner Oktoberfest

2004 soll betrunkenen Oktoberfest-Gästen für eine wissenschaftliche Studie im Sanitätslager Blut abgenommen worden sein - angeblich ohne deren ausdrückliches Einverständnis. Die Ermittlungen laufen.

Foto © APA

Helle Aufregung herrscht dieser Tage unter Fans des Oktoberfestes. Anlass sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen eine Gruppe Wissenschaftler der Unis Leipzig und Dortmund, die unter dem Projektnamen "Münchner Oktoberfest-Erfahrung" im Jahr 2004 herausfinden wollte, welche Personengruppen ein besonderes Risiko aufweisen, wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert zu werden.

Insgesamt sollen die Experten vor fünf Jahren 405 betrunkene Oktoberfest-Besucher, die von den Sanitätern behandelt werden mussten, untersucht haben. Neben Alter, Geschlecht, Blutdruck, Puls und Körpertemperatur wurden mehreren Berichten zufolge auch Blut- und Promillewerte erfasst. Dafür wurde den Probanden Blut abgenommen. Der jüngste von ihnen soll gerade erst 14 Jahre alt gewesen sein, berichtet "merkur-online".

Körperverletzung?

Rechtlich gesehen allerdings fallen Blutabnahmen ohne medizinischen Grund bzw. ohne ausdrückliches Einverständnis der Betreffenden unter Körperverletzung. Zumal müssten Personen bei wissenschaftlichen Untersuchungen oder Studien vorher um Erlaubnis gefragt werden. Dies soll beim Oktoberfest-Test unterblieben sein, ein schriftliches Einverständnis der Probanden soll es nicht gegeben haben. Die Wissenschaftler hingegen argumentieren unter anderem, dass die Blutabnahmen zur Diagnose ohnehin erforderlich gewesen wären und sie die Patienten gefragt hätten. Die Auswertungsergebnisse wurden in weiterer Folge anonymisiert verwendet.

Ein kurioser Nebenaspekt: Erst durch die Veröffentlichung ihrer Studienergebnisse in einem Fachmagazin gerieten die verantwortlichen Wissenschaftler in das Visier der Ermittler.

Bisher liegt eine anonyme Anzeige vor, ein Zeuge wurde bereits einvernommen. Es geht um den Verdacht der Körperverletzung und unsachgemäßen Behandlung, sollten die Patienten wegen der wissenschaftlichen Tests mit Verzögerung ins Krankenhaus eingeliefert worden sein bzw. nicht um eine schriftliche Erlaubnis gebeten worden sein.


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