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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2009 um 20:28 UhrKommentare

Staatsanwaltschaft spricht von schlechter Sicht

Nach dem tödlichen Schuss auf einen 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher durch die Polizei in Krems haben sich Opferanwälte und Staatsanwaltschaft zu Wort gemeldet.

Lokalaugenschein vor dem Supermarkt in Krems, wo sich in der Nacht auf 5. August  der Vorfall ereignete

Foto © APALokalaugenschein vor dem Supermarkt in Krems, wo sich in der Nacht auf 5. August der Vorfall ereignete

Die Darstellung der beiden Anwältinnen Eva Plaz und Nadja Lorenz, wonach die Schüsse auf die beiden jugendlichen Einbrecher bei guter Sicht erfolgt seien, weist der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, zurück. Er wurde am Mittwoch vom ORF mit den Worten zitiert: "Wir wissen, dass sich der Vorfall zunächst in einem finsteren Lagerraum abgespielt und dann in den nachtbeleuchteten Verkaufsraum verlagert hat. Die tödlichen Schüsse wurden daher nicht im Stockfinsteren abgeben, es waren aber keine guten Sichtverhältnisse."

"Schüsse bei guter Sicht abgegeben"

Das haben die Anwältinnen der Angehörigen, Eva Plaz und Nadja Lorenz, am Mittwoch in einem der APA übermittelten Schreiben mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg gab dazu auf Anfrage "keine Stellungnahme" ab.

Keine Stellungnahmen der Angehörigen

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Wegen der nach der Tatrekonstruktion vonseiten der Verteidigung und vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegebenen Erklärungen teilen wir mit, dass die Tatrekonstruktion ergeben hat, dass der tödliche Schuss in den Rücken bei guten Sichtverhältnissen ohne Vorliegen einer Angriffs- oder Notwehrsituation abgegeben wurde". Weiters haben die Rechtsanwältinnen Plaz und Lorenz daraufhin gewiesen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Erklärungen abgegeben würden. "Es sind die verschiedenen von der StA beauftragten Gutachten abzuwarten. Die Angehörigen werden keine Interviews geben. Wir ersuchen, sie in Ruhe zu lassen." Bildveröffentlichungen seien widerrechtlich. Eva Plaz betreute auch die Angehörigen von Josef F. im Inzest-Fall von Amstetten.

Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der beiden Polizisten, hat nach der Tatrekonstruktion im Kremser Merkur-Markt in einem APA-Gespräch betont, dass es in der Nacht auf den 5. August in einem dunklen, schlecht beleuchteten Raum zu der Begegnung zwischen den mutmaßlichen Einbrechern und den Uniformierten gekommen sei. Dabei hätte sich aus Sicht der Polizisten eine gefährliche Situation ergeben, die vermummten und daher nicht als Jugendliche erkennbaren Verdächtigen hätten sich ihnen mit einem Schraubenzieher bzw. einer Gartenharke in den Weg gestellt. "Es war die Abwehr eines Angriffs entsprechend ihrer Ausbildungsrichtlinien", sagte der Wiener Anwalt.

Am 5. August hatten zwei Polizeibeamte - ein Mann und eine Frau - nach Auslösung des stillen Alarms im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld auf zwei mutmaßliche Einbrecher geschossen. Der 14-jährige Florian P. wurde dabei tödlich in den Rücken getroffen, ein mittlerweile 17-Jähriger erlitt Oberschenkeldurchschüsse. Während die Polizisten behaupteten, einen Angriff abgewehrt zu haben, gab der 17-Jährige an, dass er und sein Komplize bereits auf der Flucht gewesen seien. Die beiden Polizeibeamten, gegen die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt wird, stehen wieder im Dienst. Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P. bleibt vorerst bis Ende September in U-Haft.


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