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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2009 um 12:47 UhrKommentare

Tierschützer findet Strafantrag "unfassbar"

"Dieser Strafantrag ist schlicht unfassbar." So reagierte der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, nachdem er von seiner Anklage u.a. wegen Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) erfahren hat.

"Ich soll durch Kommentare auf dem Internet, als Autor von Artikeln und ansonsten durch legale und völlig normale Kampagnenaktivität als NGO-Obmann zum Mitglied einer kriminellen Organisation werden", sagte Balluch am Donnerstag. Diese kriminelle Organisation sei ein Hirngespinst der SOKO und der Staatsanwaltschaft. "Wenn ich wirklich für jede Straftat, bei der man einen Tierschutzhintergrund vermutet, durch meine legalen Kampagnentätigkeiten indirekt quasi als Unterstützer verantwortlich gemacht werden kann, dann bleibt mir nur, mich von der Tierschutzarbeit loszusagen." Sachbeschädigungen im Tierschutz gebe es seit über 20 Jahren und werde es in den nächsten 20 Jahren aller Voraussicht nach weiterhin geben. "Darf man sich deswegen nicht mehr für Tierschutz einsetzen?", so Balluch.

"Dieses Verfahren zeigt, dass Rechtsstaat und Demokratie in Österreich nur eine sehr dünne Schicht bilden, die die darunter liegenden hässlichen Machtstrukturen kaum verdeckt. Wir müssen erkennen, dass es hierzulande weder Gerechtigkeit noch Rechtssicherheit gibt, sondern mächtige Kartelle können unbequeme NGOs einfach zerstören", erklärte der Tierschützer.

Zehn Tierschützer, darunter Balluch, werden sich vermutlich im kommenden Herbst vor Gericht verantworten müssen. Dieser Tage hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einen Strafantrag fertiggestellt, der über 200 Seiten umfasst. Den Angeklagten werden Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a StGB, schwere Sachbeschädigung, vollendete und versuchte schwere Nötigung sowie Tierquälerei vorgeworfen. Auch von Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Rede.

Quelle: APA

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