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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2009 um 05:50 UhrKommentare

Betrunken auf Motorhaube: Schein weg

Seltener Fall von Polizei-Härte: Beamte verlangten von Villacherin, die auf ihrem Auto saß, einen Alkotest. Sie hatte den Wagen aber gar nicht gelenkt.

Foto © Helmuth Weichselbraun/Sujet

Eine Villacherin versteht die Welt nicht mehr: Die 34-Jährige saß gestern Nacht mit Freunden vor einer Bar auf der Motorhaube ihres Autos, rauchte eine Zigarette und wartete auf ein Taxi. "Weil ich was getrunken habe, wollte ich mein Auto stehenlassen", sagt sie. Plötzlich tauchten zwei Polizisten auf.

Führerschein abgenommen. Sie nahmen ihr den Führerschein ab. Weil sie den Grund überhaupt nicht verstand und im Ton deshalb lauter geworden war, wurde die Frau vorübergehend sogar festgenommen. "Sie haben mich mit Gewalt ins Auto gezerrt, meine Hand wurde dabei verletzt", erzählt die Frau. Noch schwerwiegender für sie ist jedoch, dass jetzt ihr Führerschein weg ist und sie gar nicht weiß, warum. Auf Nachfrage der Kleinen Zeitung bei der Bundespolizeidirektion Villach hießt es: "Die Frau hat den Alkotest verweigert."

Bei Verdacht Alkotest. Sie bestreitet das. Wie auch immer: Warum durfte sie - sitzend auf der Motorhaube - überhaupt zum Alkotest aufgefordert werden? Und warum wird sie jetzt gleich hart bestraft, wie jemand mit 1,6 Promille, der darüber hinaus ein Auto lenkt? ÖAMTC-Verkehrsjurist Helmut Schernitz erklärt: "Allein, wenn der Verdacht besteht, dass jemand betrunken mit dem Auto gefahren sein muss, darf ein Alkotest gemacht werden." Die Polizei kann das noch Stunden nach Fahrtende verlangen - in einem tatsächlichen Fall waren es bis zu sechs Stunden!

Verweigerung ist teuer. Fälle, wie jener der Villacherin, sind laut Schernitz selten. Die Rechtslage ist zudem kaum bekannt. Schernitz: "Die Frau hätte den Alkotest machen sollen." Anschließend hätte sie dagegen Rechtsmittel ergreifen können. Und dann hätte die Polizei beweisen müssen, dass sie auch gefahren ist. Im Falle einer Alkotest-Verweigerung (diese führt zur Höchststrafe) ist das aber anders. Schernitz: "Jetzt wirft man demjenigen nicht mehr vor, dass er alkoholisiert war, sondern dass er den Alkoholtest verweigert hat. Das kann man grundsätzlich auch nicht mehr bestreiten."

Konsequenzen. Die Konsequenzen für das Sitzen auf der Motorhaube: Führerscheinverlust für mindestens vier Monate, Geldstrafe von 1162 bis 5813 Euro, Nachschulung (mindestens 495 Euro), Amtsarzt, verkehrspsychologische Untersuchung (363 Euro).

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

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