Verfahren wegen Schüssen an S1 eingestellt
Nach den tödlichen Schüssen an der S1 bei Schwechat im April 2008 hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt das Verfahren gegen die involvierten Polizisten eingestellt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde kam zu dem Schluss, dass sämtliche Schussabgaben, die die Beamten tätigten, nach dem Waffengebrauchsgesetz gedeckt seien. Kritik an der Entscheidung wies man zurück.
Im Frühjahr 2008 waren Rumänen in Niederösterreich als "falsche Polizisten" unterwegs und hatten dabei anderen Ausländern Geld abgenommen. Am 19. April trafen die Männer an der S1 jedoch auf "echte" Beamte des Landeskriminalamtes NÖ. Als die Verdächtigen entkommen wollten, gab die Polizei Schüsse auf das Fluchtfahrzeug ab. Dabei wurde ein Rumäne von einem Projektil getroffen und so schwer verletzt, dass er wenig später starb. Auch seine beiden Mitfahrer wurden verletzt.
Das Duo stand im Dezember 2008 in Korneuburg vor Gericht und wurde wegen Diebstahls zu drei Jahren Haft bzw. einem Jahr Freiheitsstrafe, davon elf Monate bedingt, verurteilt - nicht rechtskräftig. Das Verfahren wegen des Schusswaffengebrauchs durch die Polizei wurde der Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen.
Die Anklagebehörde ermittelte wegen Körperverletzung sowie Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Schüsse, die die Polizisten abgaben - zunächst in Richtung eines der Verdächtigen, in weiterer Folge auf das Fahrzeug - seien durch das Waffengebrauchsgesetz gedeckt gewesen, so die zuständige Staatsanwältin.
Kritik, dass es in der Causa zu einem Prozess hätte kommen müssen, gehe für sie "ins Leere", so Schneider-Ponholzer. Paragraf 190 der Strafprozessordnung sehe vor, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzustellen hat, wenn es rechtliche Gründe dafür gibt.










