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Zuletzt aktualisiert: 23.04.2009 um 07:34 UhrKommentare

Operationsgerät setzte Kärntner unter Strom

Wegen unerklärlicher Stromentladung soll es einen Patienten regelrecht vom OP-Tisch gehoben haben. Er ist nun teilgelähmt und klagte das LKH.

So etwas ist noch nie vorgekommen. Wir wissen alle nicht, wie das passieren konnte. Der Vorfall ist bedauerlich", sagt Ernst Maiditsch, Anwalt des LKH Klagenfurt. Ein 47-jähriger Arbeiter aus Wolfsberg prozessiert gegen das Spital, weil er bei einer Operation im Februar 2008 heftige Stromstöße bekam (wir berichteten).

Gutachten. Nun liegt ein neuerliches, präzisiertes Gutachten zu dem Fall vor. Das veranlasste Paul Wolf, Anwalt des Patienten, die bisherigen Schmerzensgeldforderungen von 25.400 auf 35.400 Euro zu erhöhen. Der Sachverständige spricht in seiner Expertise von einem Fehler des behandelnden Operationsteams.

Vom Tisch gehoben. "Mein Mandant erlitt bei einer Bandscheiben-Stabilisierungs-Operation so heftige Stromstöße, dass es ihn regelrecht vom Operationstisch gehoben hat", sagt Wolf. Bei einem Operationsgerät - einer bipolaren Pinzette - sei es zu einer unerwünscht starken Stromentladung gekommen. "Die Muskelkrämpfe, die der Strom ausgelöst hat, führten zu irreversiblen Schäden bei dem Patienten." Laut Gedächtnisprotokoll hätte das linke Bein des Klägers während der Stromentladung im OP-Saal richtig ausgeschlagen, so dass der Operateur vor Schrecken einen Schritt zurück wich, schildert Wolf. Der 47-Jährige leide seit dem unter einer Teillähmung. Das sei keine übliche Komplikation, fand auch der Sachverständige.

"Irreversibler Schaden". "Wegen der hochvoltartigen Stromentladung kann mein Mandant bis heute nicht richtig gehen." Im Gutachten heißt es: Der Mann kann sich nur mit Krücken fortbewegen und ist auf eine Gehhilfe angewiesen. Wörtlich steht in der Expertise: "Der Arzt schuldet dem Patienten die bestmögliche und sachgerechte Behandlung. Durch die offensichtlich falsche Stromstärke, ungeachtet der Ursache, wurde dem Patienten ein irreversibler Schaden zugefügt. Er hatte sich auf die den Standards der medizinischen Wissenschaft entsprechende Behandlung verlassen."

Ursache unklar. Laut Wolf sei der Betroffene aufgrund der fehlerhaften OP aus seinem bisherigen Leben gerissen worden. Er sei in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt, fühle sich nutzlos und leide an Depressionen. Wolf: "Weitere Ansprüche wie Verdienstentgang werden daher bald geltend gemacht." LKH-Anwalt Maiditsch sagt: "Ob der bedauerliche Vorfall in den Verantwortungsbereich der Ärzte fällt oder, ob das ganze als schicksalhafter Verlauf hinzunehmen ist, soll ein Richter entscheiden. Was die Ursache der Stromentladung war, kann nicht mehr genau gesagt werden - nicht einmal vom Gutachter."

MANUELA KALSER

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