Last-Minute-Urlaub muss Preisvorteil bieten
Ein für die Konsumenten wichtiges Urteil hat die Arbeiterkammer erstritten.

Foto © AP
Ein Last-Minute-Urlaub muss nicht immer ein Schnäppchen sein. Diese Erfahrung machte ein Urlauberin, die im letzten Moment einen Pauschalurlaub der TUI-Marke "Gulet" nach Griechenland buchte. Zufällig stellte sie fest, dass die gebuchte Reise gleich teuer war wie das reguläre Katalog-Angebot. Daraufhin ging die Urlauberin zur Arbeiterkammer (AK), die eine Klage wegen unlauterem Wettbewerb einbrachte. Die AK bekam nun beim Oberlandesgericht Wien endgültig recht: Wenn der Begriff "Last Minute" verwendet wird und keinen Preisvorteil bringt, sei dies eine Täuschung der Konsumenten und daher unzulässig, so das Gericht.
Kein Einzelfall. Die Erfahrung der Urlauberin war kein Einzelfall, hieß es am Dienstag in einer Aussendung der AK. Unter den beworbenen Last-Minute-Reisen gab es weitere, die gleich viel kosteten wie das entsprechende Katalogangebot oder sogar teuerer waren.
"Last minute". Was Beim Reiseveranstalter TUI wird das Urteil entspannt gesehen. Das Unternehmen habe die Rechtsauffassung vertreten, dass der Begriff "last minute" an sich lediglich besagt, dass die Reiseprodukte "last minute" und sohin kurzfristig vor Reisebeginn zur Verfügung stehen. Dabei könne es sich sowohl um Katalogangebote als auch zusätzlich eingekaufte Produkte handeln, sagte Unternehmenssprecher Josef Peterleithner. Eine besondere Günstigkeit sei nicht automatisch zu unterstellen. "Dieser Rechtsmeinung ist das Oberlandesgericht Wien nicht gefolgt", so Peterleithner.











