Herr eines getöteten Hundes soll zahlen
Weil der Hund ein Schaf bedrohte, wurde er erschossen. Nun verlangt der Schütze Schadenersatz für Zaun, in den das Schaf gerannt ist.
Schon zwei Mal hat ein pensionierter Arzt einer Wörtherseegemeinde frei laufende Hunde erschossen. Zuletzt töte er den Husky-Berner Sennen-Mischling "Sisko". Als der Vierbeiner auf das Grundstück des Arztes rannte, fielen die tödlichen Schüsse. Weil der Mediziner belegen konnte, dass Sisko eines seiner Schafe gebissen hat, wurde das Strafverfahren gegen den Mann eingestellt (wir berichteten).
200 Euro. Und obwohl Sisko vor den Augen seines Herrchens Michael Stibor erschossen wurde, muss dieser jetzt auch noch Strafe zahlen. Zuerst, weil sein Hund keinen Maulkorb trug. Und jetzt soll er dem Mediziner, der seinen Sisko erschossen hat, auch noch über 200 Euro geben.
Geld für Zaun. Warum? "Als der Hund auf mein Schaf zu gerannt ist, flüchtete das Tier in Panik durch den Schafzaun. Die Reparatur kostete 240 Euro. Das Geld will ich vom Hundebesitzer zurück", sagt der Arzt. Staatsanwalt Helmut Jamnig erklärt die Rechtslage: "An und für sich muss der Tierhalter haften, wenn sein Tier Schaden anrichtet."
Warum keine Strafe? Und warum gibt es für den schießenden Arzt keine Strafe? Ankläger Jamnig: "Nur wer mutwillig ein Tier tötet, kann angeklagt werden." Der Arzt habe sein Eigentum - das Schaf - vor dem Hund schützen wollen. "Das konnte er beweisen." Jamnig weiter: "Wenn jemand sein Eigentum verteidigen will, ist das Sachwehr." Quasi eine Form der Notwehr - die sich nicht auf Menschen bezieht, sondern auf das Eigentum des Menschen: In dem Fall das Schaf.










