Ermittlungen gegen Kölns Oberbürgermeister
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma von der CDU eingeleitet. Hintergrund seien angeblich ungenehmigte Tonbandmitschnitte von einer Sitzung des Koordinierungsstabs zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs, bestätigte der Kölner Oberstaatsanwalt Günther Feld am Donnerstag einen Vorabbericht der "Rheinischen Post".
Gegen Schramma werde in diesem Zusammenhang wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen den Paragrafen 201 des Strafgesetzbuches ermittelt, in dem die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" unter Strafe gestellt wird.
Bei Amtsträgern kann ein Verstoß gegen die Vorschrift mit bis zu fünf Jahren Haft oder mit Geldstrafe geahndet werden. Presseberichten zufolge soll Schramma bei zwei Sitzungen des Koordinierungsstabes "Unglücksstelle Waidmarkt" die Teilnehmer erst im Nachhinein um Zustimmung für die Mitschnitte gebeten haben. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Donnerstag berichtete, soll der Oberbürgermeister gesagt haben, er habe die offenkundige Tonbandaufzeichnung für ein übliches Verfahren gehalten, das von allen gebilligt würde. Laut "Rheinische Post" verwahrten sich die bei den Sitzungen anwesenden Dezernenten schriftlich gegen das Vorgehen Schrammas.
Beim Einsturz des Stadtarchivs und zweier Nachbarhäuser in eine davor liegende U-Bahn-Baustelle waren am 3. März zwei junge Männer ums Leben gekommen. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Unglücks weiterhin gegen Unbekannt. Die Ermittlungen erstrecken sich auf die Vorwürfe der fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie der Baugefährdung.











