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Zuletzt aktualisiert: 25.03.2009 um 16:52 UhrKommentare

Ein Schritt hin zu fairem Wohnrecht

Am 1. April tritt die Novelle zum Wohnrechtsgesetz in Kraft. Viele ersparen sich dadurch heuer eine Erhöhung der Miete. Zugang zum Recht wird erleichtert.

Foto © APA

Die kürzlich im Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung werden rund 250.000 Mieter im Geldbörsel spüren. Denn die Richtwerte, die bisher jährlich am 1. April um 3,2 Prozent erhöht wurden, werden nunmehr im Zweijahresintervall angepasst. Diese fix vorgesehene Erhöhung wird deshalb erst im kommenden Jahr vorgenommen. Betroffen sind auch Wohnungen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen.

Kaution. Mieter haben nun die Möglichkeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses ihren Anspruch auf Rückzahlung der Kaution im Außerstreitverfahren feststellen zu lassen. Dies bedeutet für viele einen erleichterten Zugang zu ihrem Recht. "Die Kehrseite ist, dass die Mieter zur konkreten Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs auch weiterhin auf das kostenintensivere streitige Bezirksgerichtsverfahren angewiesen sind", kritisiert Christian Lechner von der Mietervereinigung, der postuliert: "Faires Wohnen wird erst dann garantiert sein, wenn das gesamte Wohnrecht im Außerstreitverfahren abgehandelt wird!" Die insolvenzsichere Gestaltung von Kautionen und die Einführung zwingender Vorschriften, die Kaution für den Mieter fruchtbringend (verzinst) anzulegen, sind weitere positive Aspekte der Wohnrechtsnovelle.

Energieausweis. Seit Jahresbeginn ist die Ausstellung eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten zwingend vorgeschrieben. Durch die Novelle wurde nun für Miet- und Eigentumswohnungen geklärt, wie die dabei anfallenden Kosten verrechnet werden können. Bei Mietwohnungen sind die Kosten aus der Hauptmietzinsreserve zu tragen, im Bereich der Wohnungsgemeinnützigkeit erfolgt die Verrechnung über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag; bei Wohnungseigentümern über die Rücklagenabrechnung.

Heizkosten. Bislang konnte nur die Legung der Heizkostenabrechnung im Außerstreitverfahren gefordert werden. Nun kann nach dem Heizkostengesetz auch eine inhaltliche Prüfung verlangt werden. Unrichtige Abrechnungen können somit einfacher als bisher überprüft werden.

Der Weg ist noch weit. "Die Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, viele Forderungen sind aber noch offen geblieben", so Lechner. Das sind unter anderen: Die Begrenzung der Zuschläge auf 25 Prozent des Richtwerts; die genaue rechtliche Regelung der Erhaltungspflichten zum Beispiel für Heizthermen und Boiler; eine deutliche Senkung der zulässigen Maklerprovisionen; die Abschaffung der Mietvertrags-Vergebührung. Fazit der Mietervereinigung: "Der Weg zu einem fairen Wohnrecht ist noch weit!"


Fakten

Mieter brauchen sich weniger Sorgen um leichte Kratzer im Parkett oder Bohrlöcher machen. Diese sind laut Arbeiterkammer (AK) normale Abnutzungen. Beim Wohnungsauszug müsse der Mieter die volle Kaution zurückerhalten, auch wenn solche Abnutzungen entstanden sind.

Immer wieder würden Vermieter dies als Beschädigung hinstellen und den Mietern ihre Kaution nicht oder nur in Teilen auszahlen. Zu Unrecht, wie vier Musterprozesse zeigen, die die AK gewonnen hat.

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