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Zuletzt aktualisiert: 24.03.2009 um 18:24 UhrKommentare

Frankreich entschädigt Opfer von Atomwaffentests

"Frankreich soll mit sich selbst ins Reine kommen." Regierung stellt Reparaturzahlungen in der Höhe von zehn Millionen Euro für Militär- und Zivilpersonal bereit.

Atomtest am Mururoa Atoll im Jahr 1971.

Foto © APAtomtest am Mururoa Atoll im Jahr 1971.

Nach fast 50 Jahren übernimmt der französische Staat erstmals die Verantwortung für Opfer seiner Atomwaffentests. Zehn Millionen Euro werde die Regierung zunächst für die Entschädigung von Militär- und Zivilpersonal bereitstellen, kündigte Verteidigungsminister Herve Morin in einem Interview mit der Zeitung "Le Figaro" (Dienstag-Ausgabe) an. "Es ist Zeit, dass Frankreich mit sich selbst ins Reine kommt", so der Minister. Zur maximalen Höhe der Zahlungen äußerte er sich nicht. Ausgeschlossen von Entschädigungen bleiben außerdem Einheimische, die in den Testgebieten lebten.

Erste Waffentests vor 50 Jahren. Frankreich hatte die erste Atombombe 1960 unter freiem Himmel in der algerischen Sahara gezündet. Nachdem Algerien die Unabhängigkeit erlangt hatte, wurden die Tests in die pazifische Inselregion Polynesien verlegt. Zwischen 1960 und 1996 führte die Atomstreitmacht insgesamt 210 Kernwaffentests durch. 1998 ratifizierte das Parlament in Paris das internationale Teststopp-Abkommen (Comprehensive Test-Ban Treaty/CTBT).

Atomtest-Mitarbeiter waren unzureichend geschützt. Bei den ersten französischen Atomtests waren zahlreiche Mitarbeiter der Streitkräfte oder der beteiligten Firmen nicht hinreichend gegen die radioaktive Strahlung geschützt. Bisher hatte sich der Staat stets geweigert, auf deren Klagen über Leukämie und andere Krebserkrankungen einzugehen. Noch 2001 wurde bestritten, dass es überhaupt Opfer der Waffentests gibt.

150.000 Betroffene hoffen auf Entschädigung. "Theoretisch sind 150.000 zivile Mitarbeiter und Militärangehörige betroffen", erklärte Morin nun. Entschädigungen würden von Fall zu Fall gewährt; als Grundlage diene eine UNO-Liste über Krankheiten, die auf die Verstrahlung zurückgeführt werden könnten. Ein Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Strahlenopfer den ursächlichen Zusammenhang zwischen Atomversuch und Krankheit künftig nicht mehr nachweisen müssen; die Beweislast liegt in dem Entwurf beim Staat.


Fakten

Ein neuer Gesetzesentwurf zugunsten der Kläger sieht vor, dass die Opfer künftig keine Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und den Atomtest beweisen müssen. Die Beweislast liegt forthin beim Staat.

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Herve Morin, französischer VerteidigungsministerFoto © AP

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