Frankreich entschädigt Opfer von Atomwaffentests
"Frankreich soll mit sich selbst ins Reine kommen." Regierung stellt Reparaturzahlungen in der Höhe von zehn Millionen Euro für Militär- und Zivilpersonal bereit.

Foto © APAtomtest am Mururoa Atoll im Jahr 1971.
Nach fast 50 Jahren übernimmt der
französische Staat erstmals die Verantwortung für Opfer seiner
Atomwaffentests. Zehn Millionen Euro werde die Regierung zunächst für
die Entschädigung von Militär- und Zivilpersonal bereitstellen,
kündigte Verteidigungsminister Herve Morin in einem Interview mit der
Zeitung "Le Figaro" (Dienstag-Ausgabe) an. "Es ist Zeit, dass
Frankreich mit sich selbst ins Reine kommt", so der Minister. Zur
maximalen Höhe der Zahlungen äußerte er sich nicht. Ausgeschlossen
von Entschädigungen bleiben außerdem Einheimische, die in den
Testgebieten lebten.
Erste Waffentests vor 50 Jahren.
Frankreich hatte die erste Atombombe 1960 unter freiem Himmel in
der algerischen Sahara gezündet. Nachdem Algerien die Unabhängigkeit
erlangt hatte, wurden die Tests in die pazifische Inselregion
Polynesien verlegt. Zwischen 1960 und 1996 führte die Atomstreitmacht
insgesamt 210 Kernwaffentests durch. 1998 ratifizierte das Parlament
in Paris das internationale Teststopp-Abkommen (Comprehensive
Test-Ban Treaty/CTBT).
Atomtest-Mitarbeiter waren unzureichend geschützt.
Bei den ersten französischen Atomtests waren zahlreiche
Mitarbeiter der Streitkräfte oder der beteiligten Firmen nicht
hinreichend gegen die radioaktive Strahlung geschützt. Bisher hatte
sich der Staat stets geweigert, auf deren Klagen über Leukämie und
andere Krebserkrankungen einzugehen. Noch 2001 wurde bestritten, dass
es überhaupt Opfer der Waffentests gibt.
150.000 Betroffene hoffen auf Entschädigung.
"Theoretisch sind 150.000 zivile Mitarbeiter und Militärangehörige
betroffen", erklärte Morin nun. Entschädigungen würden von Fall zu
Fall gewährt; als Grundlage diene eine UNO-Liste über Krankheiten,
die auf die Verstrahlung zurückgeführt werden könnten. Ein
Gesetzesentwurf der Regierung sieht vor, dass Strahlenopfer den
ursächlichen Zusammenhang zwischen Atomversuch und Krankheit künftig
nicht mehr nachweisen müssen; die Beweislast liegt in dem Entwurf
beim Staat.
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Ein neuer Gesetzesentwurf zugunsten der Kläger sieht vor, dass die Opfer künftig keine Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und den Atomtest beweisen müssen. Die Beweislast liegt forthin beim Staat.
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Herve Morin, französischer VerteidigungsministerFoto © AP











