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Zuletzt aktualisiert: 16.03.2009 um 15:01 UhrKommentare

Bioethikkommission für Embryonenforschung-Freigabe

Die Bioethikkommission hat sich bei ihrer heutigen Sitzung mehrheitlich für die Liberalisierung der Embryonenforschung in Österreich ausgesprochen. Wie schon in der Frage der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Jahr 2004 wird es bis Ende der Woche ein zweiteiliges Positionspapier geben, in dem sowohl die Pro- als auch die Kontra-Stimmen innerhalb der Kommission zu Wort kommen.

Die Frage, ob bei der Befruchtung außerhalb des Mutterleibes (in vitro-Fertilisation, IVF) anfallende Embryonen in Zukunft für die Forschung verwendet werden dürfen, beantworteten die Kommissionsmitglieder 17 zu fünf mit "ja". Die Embryonen, die nach derzeitiger Rechtslage nach Ablauf einer bestimmten Frist vernichtet werden, könnten beispielsweise für die embryonale Stammzellenforschung oder Experimente zum therapeutischen Klonen verwendet werden. Abgelehnt wird dagegen die Herstellung von menschlichen Embryonen rein zu Forschungszwecken.

Ebenfalls pro Liberalisierung ist die Frage nach einer Zulassung von Forschungen an sogenannten Zybriden ausgegangen. Zybriden - das Wort setzt sich aus den Begriffen Zytoplasma und Hybrid zusammen - sind etwa menschliche Zellkerne, die in entkernte tierische Eizellen eingesetzt werden. Auf diese Weise entfällt das Problem der Eizellspende durch Frauen.

Die Aussagen der Mitglieder der beim Bundeskanzleramt eingerichteten Bioethikkommission sind reine Empfehlungen ohne Rechtswirksamkeit. Kommissionsmitglied und Theologe Ulrich Körtner hat nach eigenen Angaben wenig Hoffnung, dass die Empfehlungen des Gremiums in absehbarer Zeit in Gesetze gegossen werden. "Dabei wäre es dringend nötig, bis heute ist vieles in Österreich einfach völlig ungeregelt und die Entwicklungen international schreiten extrem rasch voran", so Körtner auf Anfrage der APA.

Quelle: APA

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