200.000 Österreicher können trotz Reisepass nicht visafrei in die USA
Weil die Reisedokumente, die 2005/2006 ausgestellt wurden, über unzureichend biometrische Daten verfügen, sind sie für die Vereinigten Staaten unzulässig. Das Innenministerium habe laut Volksanwaltschaft bisher lediglich Infoblätter zur Verfügung gestellt.

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Etwa 200.000 Österreicher haben einen während eines
bestimmten Zeitraums ausgestellten Reisepass, mit dem sie nicht
visumfrei in die USA einreisen können. Viele Inhaber wissen aber
nichts davon und erleben an der Grenze "böse" Überraschung. In den
vergangenen beiden Jahren haben sich deshalb die Beschwerden von
Bürgern bei der Volksanwaltschaft gehäuft, wie die diese der Austria Presse Agentur mitteilte. Die Volksanwaltschaft hat nach eigene Angaben das Innenministerium seit 2007 auf diesen Missstand hingewiesen. Das Ministerium reagiert nun mit einem Informationsschreiben an alle betroffenen Passinhaber, das in den nächsten Tagen verschickt wird, bestätigte Innenministeriumssprecher Rudolf Gollia der APA. Weitere Maßnahmen seien derzeit nicht geplant.
Biometrisches Problem.
Von den österreichischen Behörden wurden zwischen 26. Oktober 2005
und 15. Juni 2006 Reisepässe ausgestellt bzw. verlängert, mit denen
im Gegensatz zu den davor und danach ausgestellten Reisedokumenten
eine visumfreie Einreise in die USA nicht möglich ist, weil diese
nicht über die von den USA geforderten biometrische Merkmale
verfügen. Österreich hatte nach Angaben der Volksanwaltschaft zu spät
auf angekündigte Änderungen der US-Einreisebestimmungen im Jahr 2005
reagiert, und die für die USA "unzureichenden" Dokumente ausgestellt.
Visum oder neuer Pass.
Österreicher, die einen in diesem Zeitraum ausgestellten und
vollgültigen Pass besitzen, müssen jetzt vor der Einreise in die USA
ein Visum beantragen, das andere Passinhaber nicht benötigen. Ein
Visum für die USA kostet rund 100 Euro, ein neuer Reisepass etwa 70
Euro.
Kosten- und Organisationsproblem.
"Immer wieder haben sich Bürger seither (seit Ausstellung dieser
Pässe, Anm.) bei der Volksanwaltschaft beschwert, weil sie die
Information des Innenministeriums in dieser Angelegenheit als
unzureichend empfanden. Neben den organisatorischen Problemen
entstanden darüber hinaus auch teilweise beträchtliche Extrakosten",
fasst die zuständige Volksanwältin Terezija Stoisits den Unmut der
Betroffenen zusammen. Durch die mangelnde Information seien
Österreicher mitunter in Drittländern "hängengeblieben", oder konnten
aufgrund der Einreisehindernisse nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
heiraten, schilderte die Volksanwaltschaft Fälle von betroffenen
Personen. Auch kurzfristige Stornierung von Flügen und Hotels
aufgrund der "Reisepass-Überraschung" seien kostspielig.
Info-Blätter.
Obwohl die Volksanwaltschaft im Jahr 2007 diesbezüglich einen
eindeutigen Missstand in der Verwaltung festgestellt habe, habe das
Innenministerium bis zum jetzigen Zeitpunkt nur Informationsblätter
bei den Passbehörden aufgelegt. "Die Volksanwaltschaft hat im Sinne
der Bürger nicht aufgegeben und konnte nun doch ein Umdenken des
Bundesministeriums erreichen. In den nächsten Wochen werden alle rund
200.000 Betroffenen in einem Schreiben individuell informiert", zeigt
sich Stoisits über den Erfolg der Volksanwaltschaft erfreut. Dies sei
umso wichtiger, als die damals ausgestellten Reisepässe ja teilweise
noch bis zum Jahr 2016 gelten und daher auch in den kommenden Jahren
immer wieder mit ähnlichen Fällen zu rechnen sei, so die
Volksanwältin.
Features
Fakten
Betroffene haben ihren Reisepass zwischen 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausstellen lassen. Jene Dokumente sind biometrisch mangelhaft und für einen US-Aufenthalt nicht zulässig.










