Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
19. Mai 2013 02:00 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Sturmflut verwüstete Adria-Strände Radioaktivität: Innsbrucker Uni-Gebäude gesperrt Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Chronik Nächster Artikel Sturmflut verwüstete Adria-Strände Radioaktivität: Innsbrucker Uni-Gebäude gesperrt
Zuletzt aktualisiert: 03.03.2009 um 19:18 UhrKommentare

Althaus: Justizministerium gibt fehlerhafte Medienarbeit zu

Laut Katharina Swoboda, Sprecherin des Justizministeriums, hätten Wertungen und Gutachtendetails nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Swoboda gibt als Grund für den Fehler die Unerfahrenheit der örtlichen Behördenvertreter im Umgang mit Medien an.

Foto © APA

Vom Justizministerium sind am Dienstag Fehler bei der Pressearbeit im Zusammenhang mit der Anklage gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus eingestanden worden. Die von der Staatsanwalt Leoben veröffentlichte Aussendung, in der es u.a. hieß, dass Althaus die "Verantwortung für den Tod" der 41-jährigen Beata C. übernehme, sei so nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen.

Korrigierte Version blieb unveröffentlicht. Wie Sprecherin des Justizministeriums, Katharina Swoboda, im Gespräch mit der APA erklärte, habe ihr die Staatsanwaltschaft Leoben die Pressemitteilung vor Veröffentlichung übermittelt. Die von ihr gewünschten Korrekturen - persönliche Wertungen und Details aus dem Gutachten, dessen Darstellung nicht Aufgabe der Behörde sei - hätten den Zuständigen nicht mehr rechtzeitig erreicht. In der korrigierten, unveröffentlicht gebliebenen Version sei davon die Rede gewesen, dass Althaus Verantwortung "für sein Handeln" übernehme. Die Passage aus dem Gutachten, wonach Althaus ein Stück bergauf gefahren sei und dadurch den Unfall verursacht habe, hätte überhaupt entfallen sollen.

Unerfahrenheit als Grund. Sprecherin Swoboda entschuldigte die Fehler mit einer gewissen Unerfahrenheit der örtlichen Behördenvertreter im Umgang mit den Medien.

Zitate aus dem Strafantrag. Details über den Unfallhergang waren sowohl in einer Aussendung des leitenden Staatsanwaltes Walter Plöbst als auch der Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger enthalten. In der Aussendung des Gerichts wurde aus dem Strafantrag zitiert, wonach Althaus zur Last gelegt werde, fahrlässig den Tod von Beata C. herbeigeführt zu haben "indem er (...) 'Die Sonnige' talwärts fahrend im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste entgegen dem im Punkt 5. der FIS-Regeln normierten Verpflichtung, sich beim beabsichtigten Einfahren in eine Schiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist, in einem langgezogenen Linksbogen in die Panoramapiste mit einer Geschwindigkeit von zumindest 40 km/h einfuhr, obwohl für ihn bereits in Annäherung des Kreuzungsbereiches erkennbar war, dass C. die Panoramaabfahrt talwärts fuhr, er anschließend die Panoramapiste gegen die eigentliche Fahrtrichtung hangaufwärts fuhr und nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 m gegen die talwärts fahrende C. stieß, wobei der Zusammenstoß für ihn durch Anhalten oder ein rechtzeitiges Ausweichmanöver bei Erkennbarkeit der Talwärtsfahrt der C. vermeidbar gewesen wäre."


Steiermark > Graz

Regenschauer
Graz
min: 9° | max: 26°
7-Tagesprognose

Aktuelle Leser-Fotos

KLEINE.tv

Der alte Mann und der Afritzer See

Christian Kind ist 66 Jahre alt und angelt sein Leben lang. Jeden Tag im...Noch nicht bewertet

 




Fotoserien

Zyklon "Mahasen" erreicht Bangladesch 

Zyklon "Mahasen" erreicht Bangladesch

 


Seitenübersicht

Zum Seitenanfang