Lawine: Schilehrer soll Einsatz zahlen
In Zell am See will man künftig härter durchgreifen. Wer eine Lawine fahrlässig oder mutwillig auslöst und andere gefährdet, soll Einsatz zahlen.

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Kurt Reiter, Katastrophenreferent der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, reicht's: Nach einem Lawinenabgang am Kitzsteinhorn soll jetzt ein Variantenfahrer - der selbst die Schilehrerprüfung hat - zur Kasse gebeten werden. Der Tscheche, der in Kaprun wohnt, und zwei (noch nicht bekannte) Snowboarder, die extra unterwegs waren, hatten am Samstag ein Schneebrett ausgelöst. Ein Ausläufer erreichte die Schipiste, ein Schifahrer wurde zum Teil verschüttet. Das Opfer blieb letztlich zwar unverletzt, trotzdem will Reiter ein Exempel statuieren. Als Signal an andere.
Verantwortung.
Er habe nichts gegen verantwortungsbewusste Variantenfahrer und Tourengeher: "Aber dort, wo man bewusst groß fahrlässig oder sogar vorsätzlich mutwillig Absperrungen missachtet, gegen Fahrverbotstafeln in Lawinenstriche einfährt und dann noch dritte Personen gefährdet und einen Lawineneinsatz dieser Größenordnung auslöst - dort wird man in Zukunft bei uns mit aller Macht des Gesetzes zur Verantwortung gezogen." Sagt Reiter.
Steuerzahler soll nicht einspringen müssen.
Gesetzliche Grundlage sei in diesem Fall das Salzburger Rettungsgesetz. Das sehe vor, dass der, der "grob fahrlässig oder mutwillig den Einsatz von Rettungsdiensten durch sein Verhalten herbeiführt", verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann und die Einsatzkosten zu ersetzen hat, erklärt Reiter.
Er rechnet mit einer Summe "jenseits der 10.000 Euro" - und sieht nicht ein, dass dafür der Steuerzahler einspringen soll oder gar der, der unschuldig unter die Lawine gekommen ist. "Das kann's nicht sein!" Vielmehr will er "alle Möglichkeiten, die das Gesetz gibt", ausschöpfen.
Mithilfe.
Auch wenn, wie Reiter betont, in diesem konkreten Fall der Tscheche nicht der Hauptauslöser gewesen sein dürfte. Er stellte sich auch selbst und half sogar bei den Rettungsarbeiten mit. Das werde "sehr wohl bei der Straf- und Kostenbemessung Berücksichtigung finden", betont Reiter. Andererseits sollte man davon ausgehen, dass jemand mit Schilehrerprüfung auch eine "höhere Verantwortung" trägt.











