Menschenrechts-Beschwerde beim UVS gegen Republik
Rund eineinhalb Monate nach dem Mord an dem Tschetschenen Umar Israilov in Wien muss sich der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) mit dem Vorwurf mehrerer Verstöße der Republik Österreich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auseinandersetzen. Seine Anwälte haben eine Beschwerde wegen der Unterlassung polizeilicher Schutzmaßnahmen eingebracht.
Der UVS Wien müsse nun prüfen, ob sich das Landes- und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT und BVT) rechtswidrig verhalten hätten. Gefordert wird vorerst nur der Ersatz der Verfahrenskosten. Sollte der UVS der Beschwerde zustimmen, wäre dies allerdings die Basis für Schadenersatzansprüche, so die Anwälte am Montag.
Eingereicht wurde der Antrag im Namen der Witwe Israilovs, seiner drei Kinder sowie seines Vaters vergangenen Mittwoch. "Eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen für den nunmehr Ermordeten wären denkbar gewesen", heißt es darin. So zum Beispiel eine verstärkte Streifentätigkeit, Personenkontrollen, ein Umzug oder die Ermöglichung einer neuen Identität, stattdessen sei kein einziger Schritt erfolgt.
Am 26. Juli 2007 erhielt Israilov vom Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) den Flüchtlingsstatus zuerkannt, nachdem er angegeben hatte von Kadyrow während einer dreimonatigen Gefangenschaft persönlich gefoltert worden zu sein, erklärten die Anwälte. Israilov war nach einer Verfolgungsjagd durch zwei Männer auf offener Straße erschossen worden.
Die Familie des Opfers sprach nach der Tat von einer Verfolgung des 27-Jährigen durch Männer des tschetschenischen Präsidenten. Die Polizei hat in Österreich und Polen mittlerweile neun Landsmänner des Opfers wegen Verdacht auf Beteiligung festgenommen. Vier davon wurden mittlerweile wieder enthaftet. Im Gefängnis sitzt u.a. einer der Tatverdächtigen sowie der mutmaßliche Fahrer des Fluchtwagens.










