Kündigung wegen Diebstahls von Pfandmarken über 1,30 Euro
Wegen 1,30 Euro hat eine deutsche Supermarkt-Kassierin nach mehr als 30 Jahren ihren Job verloren.

Foto © APAVor dem Richter brach die Kassiererin in Tränen aus
Der
50-jährigen Berlinerin war die Unterschlagung von zwei Pfandbons über
48 und 82 Cent vorgeworfen worden. Sie verlor den Rechtsstreit um
ihre fristlose Kündigung jetzt auch in zweiter Instanz. Das Berliner
Landesarbeitsgericht erklärte die Kündigung am Dienstag für rechtens.
"Vertrauensverlust".
Ihr Urteil begründeten die Richter mit einem irreparablen
Vertrauensverlust beim Arbeitgeber. Auf den geringen Wert der Bons
komme es nicht an. Schon der dringende Verdacht einer Straftat, der
sich auf objektive Tatsachen stütze, könne ein Kündigungsgrund sein.
Davon abgesehen sah es die Kammer aber auch als erwiesen an, dass die
50-Jährige die Pfandbons aus dem Kassenbüro für sich selbst eingelöst
hatte. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter hatte eine
Unterschlagung stets bestritten. Sie war aber vor Gericht von
Kolleginnen belastet worden.
Tränen vor dem Kadi.
Die Gekündigte brach während der Urteilsverkündung in Tränen aus.
Mit einem solchen Richterspruch habe sie nicht gerechnet, sagte sie
später auf dem Gang. Ein früheres Angebot ihres Unternehmens, die
fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, hatte
die Kassierin abgelehnt.
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Medien-Echo
Der Fall hatte in Deutschland über Berlin hinaus Schlagzeilen gemacht. Freunde und Gewerkschafter hatten ein Solidaritätskomitee ("Solidarität mit Emmely") gegründet. Sie sprachen von einer Verdachtskündigung, mit der die Einzelhandelskette eine missliebige, gewerkschaftlich organisierte Angestellte habe loswerden wollen.











