"Falsche Polizisten" zu drei bzw. einem Jahr teilbedingt verurteilt
Im April war es an der Wiener Außenring-Schnellstraße zu einer spektakulären Verhaftung mit einem Toten bekommen. Die Beschuldigten nahmen das Urteil an, Spruch des Schöffensenates ist nicht rechtskräftig.

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Drei Jahre Haft bzw. ein Jahr Freiheitsstrafe, davon elf Monate bedingt: So lautete am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg das Urteil gegen jene wegen Diebstahls angeklagten Rumänen (27 und 29), die mit dem "Polizistentrick" im Frühjahr unterwegs waren.
Urteil angenommen. Der nach kurzer Beratung erfolgte Spruch des Schöffensenates ist
nicht rechtskräftig. Die Beschuldigten nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Beide hatten sich geständig gezeigt, beim Erstangeklagten fiel eine Vorstrafe ins Gewicht. Der Zweitangeklagte war unbescholten und außerdem nur bei dem versuchten
Coup an der S1 dabei, wobei er sich lediglich im Wagen befunden hatte.
Ohne Gewalt. Rudolf Mayer, Verteidiger des Erstangeklagten, hatte in seinem
Schlussplädoyer klar gemacht, dass es sich um Trickdiebstähle gehandelt habe. Sein Mandant habe nie Gewalt angewendet, der gesamte Fall hätte allein durch die spektakuläre Festnahme bzw. durch die für den Bruder seines Mandanten tödlichen Schüsse eine größere Dimension erreicht.
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Vorgeschichte
Den zwei Rumänen wurde vorgeworfen, als "falsche Polizisten" in der Nacht an Autobahnen aufgetreten und dabei reisenden Lands-










