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Zuletzt aktualisiert: 30.11.2008 um 16:13 UhrKommentare

Breite Mehrheit in Schweiz gegen Freigabe des Cannabisrauchens

Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes gebilligt, zugleich aber eine Initiative zur Legalisierung des Haschisch-Konsums abgelehnt.

Foto © Reuters

Die Gesetzesänderung ermöglicht die Weiterführung der ärztlichen Heroinverschreibung an Drogenabhängige. Diese Praxis wurde 1999 von 54 Prozent der Schweizer gebilligt, damals aber auf zehn Jahre befristet. Der Neufassung des Gesetzes mit der unbefristeten, kontrollierten Abgabe von Heroin stimmten nach einer Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern jetzt 70,5 Prozent der Schweizer zu.

Weniger Drogentote. Die ärztliche Abgabe von Heroin an Suchtkranke gehört zu einer Strategie der Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung. Dieses sogenannte Vier-Säulen-Prinzip wurde schon vor 15 Jahren entwickelt. Dadurch sei die Zahl der Drogentoten gesunken, erklärte die Regierung. Die nun noch ausgebaute Strategie sieht vor, den Einstieg in die Drogenwelt zu verhindern. Möglichst vielen Abhängigen soll geholfen werden, aus ihrer Sucht auszusteigen.

Abgelehnt. Abgelehnt wurde dagegen die Initiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz", die eine "Entkriminalisierung" des Cannabis-Konsums anstrebte. Die Hochrechnungen ergaben einen Anteil von rund 65 Prozent Nein-Stimmen. Schon vor der Abstimmung hatten sich Parlament und Regierung gegen die Freigabe ausgesprochen. Gegner hatten sich besorgt darüber geäußert, dass die Schweiz bei einer Zulassung von Haschisch und Marihuana zum "Drogen-Mekka" Europas werden könnte.

Keine Mehrheiten. Ebenfalls keine Mehrheiten fanden Initiativen des Gewerkschaftsbundes zur Einführung eines flexiblen Pensionsalters ab 62 Jahren und der Freisinnig-Demokratischen Partei zur Einschränkung des Beschwerderechts von Umwelt-, Natur- und Heimatschutzverbänden. Gute Chancen kann sich demgegenüber die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" ausrechnen.


Fakten

Seit der Einführung von Volksinitiativen in der Schweiz im Jahr 1891 sind erst 15 solche Begehren erfolgreich gewesen.

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