18-Jähriger trat auf Wehrlosen ein - Gericht ortete Tötungsabsicht
Tritte gegen Kopf des Opfers führten dazu, dass 39-Jähriger seither im Wachkoma liegt. Klagenfurter Schöffensenat erklärte sich für nicht zuständig, Fall soll vor Geschworene kommen. Nicht rechtskräftig.
Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit
Dauerfolgen hat sich ein 18-jähriger Bursche am Montag am
Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat verantworten müssen.
Laut Anklage hat er im Juni 2008 einen bereits am Boden liegenden,
bewusstlosen Mann (39) mit den Füßen mehrmals gegen den Kopf getreten
und sein fast sterbendes Opfer liegen lassen. Der Schöffensenat
erklärte sich jedoch wegen des Verdachts einer Tötungsabsicht für
unzuständig und verwies damit den Fall an ein Geschworenengericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"An nichts erinnern." Er könne sich an nichts erinnern, erklärte der Angeklagte gegenüber Richter Michael Schofnegger. "Ich habe nur noch zwei Bilder
im Kopf - wie er vor mir steht und mir einen Kopfstoß versetzt und
dass er am Boden liegt", sagte der 18-Jährige, der sich nicht
schuldig bekannte. Er habe den ganzen Tag mit mehreren Leuten im
"Park der Kärntner Schützen" in Klagenfurt Alkohol getrunken,
außerdem Tabletten zu sich genommen und Cannabis geraucht. Den
39-Jährigen habe er nur flüchtig gekannt und ihn um eine Zigarette
gebeten - dabei soll es zu einer ersten Auseinandersetzung gekommen
sein. "Der hat mich angestänkert, ich bin ihm zuerst noch aus dem Weg
gegangen", so der Angeklagte.
Wortwechsel artete aus. Laut Staatsanwalt Emmerich Plach kam es am 10. Juni 2008 gegen
21.30 Uhr zu einem heftigen Wortwechsel zwischen den Beiden, darauf
folgte ein Handgemenge, das ausartete. Der Angeklagte soll dem
39-Jährigen demnach wuchtige Faustschläge versetzt haben, dieser kam
zu Sturz und blieb bewusstlos liegen.
Im Wachkoma. Dann soll der 18-Jährige den am Boden liegenden Mann mehrmals
gegen den Kopf und in das Gesicht getreten haben, bis er von einem
Zeugen abgebracht wurde. Sein fast sterbendes Opfer habe er einfach
liegen lassen. Dessen Tod wurde nur dadurch verhindert, dass der
Zeuge sofort die Rettung alarmiert habe, so Plach. Der 39-Jährige
liegt nun im Wachkoma, er befindet sich in dauerstationärer
Behandlung auf der Geriatrie des Landeskrankenhauses Klagenfurt.
Sogar Anlauf. "Ein oder zweimal" habe der Angeklagte sogar rund zehn Meter
Anlauf genommen haben, bevor er den Bewusstlosen einen Tritt gegen
den Kopf versetzte, beschrieb ein Zeuge. Als wäre der Kopf ein
Fußball gewesen habe der 18-Jährige sich verhalten, wusste auch ein
weiterer Zeuge zu berichten. Auf die Frage des Richters, was er von
den Aussagen halte, antwortete der 18-Jährige, er sei "sprachlos vor
Entsetzen".
Geschworenensenat. Da der Schöffensenat aufgrund der Zeugenaussagen eine
Tötungsabsicht ortete, soll der Fall nun vor einen Geschworenensenat
kommen. Soweit ist es allerdings noch nicht: Der Verteidiger kündigte
Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Sollte der 18-Jährige
sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen, drohen ihm
bis zu 20 Jahre Haft, vor dem Schöffensenat würde die Höchststrafe
zehn Jahre lauten. Neben einer Verurteilung steht allerdings auch
eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im
Raum.











