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Zuletzt aktualisiert: 17.11.2008 um 18:48 Uhr

18-Jähriger trat auf Wehrlosen ein - Gericht ortete Tötungsabsicht

Tritte gegen Kopf des Opfers führten dazu, dass 39-Jähriger seither im Wachkoma liegt. Klagenfurter Schöffensenat erklärte sich für nicht zuständig, Fall soll vor Geschworene kommen. Nicht rechtskräftig.

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen hat sich ein 18-jähriger Bursche am Montag am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Laut Anklage hat er im Juni 2008 einen bereits am Boden liegenden, bewusstlosen Mann (39) mit den Füßen mehrmals gegen den Kopf getreten und sein fast sterbendes Opfer liegen lassen. Der Schöffensenat erklärte sich jedoch wegen des Verdachts einer Tötungsabsicht für unzuständig und verwies damit den Fall an ein Geschworenengericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"An nichts erinnern." Er könne sich an nichts erinnern, erklärte der Angeklagte gegenüber Richter Michael Schofnegger. "Ich habe nur noch zwei Bilder im Kopf - wie er vor mir steht und mir einen Kopfstoß versetzt und dass er am Boden liegt", sagte der 18-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte. Er habe den ganzen Tag mit mehreren Leuten im "Park der Kärntner Schützen" in Klagenfurt Alkohol getrunken, außerdem Tabletten zu sich genommen und Cannabis geraucht. Den 39-Jährigen habe er nur flüchtig gekannt und ihn um eine Zigarette gebeten - dabei soll es zu einer ersten Auseinandersetzung gekommen sein. "Der hat mich angestänkert, ich bin ihm zuerst noch aus dem Weg gegangen", so der Angeklagte.

Wortwechsel artete aus. Laut Staatsanwalt Emmerich Plach kam es am 10. Juni 2008 gegen 21.30 Uhr zu einem heftigen Wortwechsel zwischen den Beiden, darauf folgte ein Handgemenge, das ausartete. Der Angeklagte soll dem 39-Jährigen demnach wuchtige Faustschläge versetzt haben, dieser kam zu Sturz und blieb bewusstlos liegen.

Im Wachkoma. Dann soll der 18-Jährige den am Boden liegenden Mann mehrmals gegen den Kopf und in das Gesicht getreten haben, bis er von einem Zeugen abgebracht wurde. Sein fast sterbendes Opfer habe er einfach liegen lassen. Dessen Tod wurde nur dadurch verhindert, dass der Zeuge sofort die Rettung alarmiert habe, so Plach. Der 39-Jährige liegt nun im Wachkoma, er befindet sich in dauerstationärer Behandlung auf der Geriatrie des Landeskrankenhauses Klagenfurt.

Sogar Anlauf. "Ein oder zweimal" habe der Angeklagte sogar rund zehn Meter Anlauf genommen haben, bevor er den Bewusstlosen einen Tritt gegen den Kopf versetzte, beschrieb ein Zeuge. Als wäre der Kopf ein Fußball gewesen habe der 18-Jährige sich verhalten, wusste auch ein weiterer Zeuge zu berichten. Auf die Frage des Richters, was er von den Aussagen halte, antwortete der 18-Jährige, er sei "sprachlos vor Entsetzen".

Geschworenensenat. Da der Schöffensenat aufgrund der Zeugenaussagen eine Tötungsabsicht ortete, soll der Fall nun vor einen Geschworenensenat kommen. Soweit ist es allerdings noch nicht: Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an. Sollte der 18-Jährige sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen, drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft, vor dem Schöffensenat würde die Höchststrafe zehn Jahre lauten. Neben einer Verurteilung steht allerdings auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Raum.


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