Fast jeder zweite Vorbestrafte wird nicht mehr verurteilt
Wiener Kriminalsoziologen legen Wiederverurteilungsstatistik vor - Von Sexualstraftätern nur vier Prozent einschlägig rückfällig

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Knapp zwei Drittel - exakt 62 Prozent - der von den
heimischen Strafgerichten Abgeurteilten werden kein zweites Mal
verurteilt. Selbst unter den Vorbestraften bleibt fast jeder Zweite
"wiederverurteilungsfrei". Bei Jugendlichen bzw. Einheimischen ist
die Wiederverurteilungsrate höher als bei Erwachsenen bzw. Fremden.
Diese und weitere Ergebnisse haben die Wiener Kriminalsoziologen Arno
Pilgram und Veronika Hofinger am Freitag bei einer Fachtagung im
Justizministerium präsentiert.
Arbeitsgruppe.
Ein Jahr hatten die beiden mit einer Arbeitsgruppe an dem Projekt
gearbeitet, das fundierte Grundlagen für zukünftige
kriminalpolitische Überlegungen liefern soll. Die neue
Wiederverurteilungsstatistik bezieht sich auf sämtliche im Jahr 2003
rechtskräftig abgeurteilten Personen sowie jene, die im selben Jahr
aus unbedingten Freiheitsstrafen entlassen wurden. In weiterer Folge
beobachteten die Wissenschaftler, wie viele Männer und Frauen bis zum
31. Dezember 2007 neuerlich strafrechtlich schuldig gesprochen
wurden.
Bemerkenswerte Fakten.
Die nun vorgelegte Statistik fördert bemerkenswerte Fakten zutage:
Von jenen Personen, die erstmals verurteilt worden waren, blieben im
Beobachtungszeitraum drei Viertel "wiederverurteilungsfrei". Selbst
von den bereits Vorbestraften wurden 46 Prozent nicht mehr schuldig
erkannt. Fazit der beiden Forscher: "Die Justizklientel ist nicht
geprägt von Wiederholungstätern". Fast jeder zweite Vorbestrafte
schaffe "den Ausstieg aus der Karriere".
Rückfallquote.
Von den Wiederverurteilten wurde im Beobachtungszeitraum die
Hälfte nur einmal neuerlich schuldig gesprochen, immerhin ein Fünftel
allerdings öfter als viermal. Bei Suchtmittel- und Vermögensdelikten
war die Rückfallquote am Größten. Das Gegenteil davon zeigte sich bei
Sexualstraftätern: Ein Viertel dieser Männer wurde wieder verurteilt,
allerdings nur vier Prozent innerhalb derselben Deliktsgruppe.
Geringe Strage, geringe Rückfälligkeit.
Je geringer die Strafe ausfällt, desto geringer die
Wahrscheinlichkeit, neuerlich vor Gericht zu landen - dies lässt sich
ebenfalls aus der Statistik ablesen. 74 Prozent der zu einer
bedingten Geldstrafe Verurteilten wurden überhaupt nicht mehr
verurteilt, während 35 Prozent der zu unbedingten Haftstrafen
neuerlich eine "Unbedingte" ausfassten.
Vorzeitige Entlassungen.
Die Wiederverurteilungsstatistik belegt deutlich die
Sinnhaftigkeit von bedingten Entlassungen: Während 67 Prozent der
Personen, die zum vorgesehenen Zeitpunkt aus der Strafhaft entlassen
wurden, wieder verurteilt wurden, waren es bei vorzeitig auf
Bewährung Entlassenen nur 54 Prozent.
Features
Fakten
Die Wiener Kriminalsoziologen Arno Pilgram und Veronika Hofinger Ein Jahr haben ein Jahr an dem Projekt gearbeitet: Die neue Wiederverurteilungsstatistik bezieht sich auf sämtliche im Jahr 2003 rechtskräftig abgeurteilten Personen sowie jene, die im selben Jahr aus unbedingten Freiheitsstrafen entlassen wurden.











