Arbeiterkammer warnt: Immer mehr Kündigungen im Krankenstand
Kündigungen im Krankenstand seien laut einer Aussendung der Arbeiterkammer keine Seltenheit. Sie gibt daher Tipps wie man sich richtig krank meldet.
Bei Krankheit droht oft das Job-Ende. Viele Arbeitgeber lösen das Dienstverhältnis mit erkrankten Mitarbeitern einfach auf.
Die Arbeiterkammer weist daher auf ein paar Besonderheiten zur "richtigen" Krankmeldung hin.
Jeder vierte Fall.
Laut AK-Jurist Dr. Richard Wohlgemuht geht es bei jedem vierten arbeitsrechtlichen Fall genau darum: "Unternehmer schicken kranken Mitarbeitern einfach die Arbeitspapiere zu und beenden die Beschäftigung“.
Nützliche Tipps.
Arbeiter und Angestellte sollten daher folgende Hinweise beachten, wenn sie krankheitshalber nicht zur Arbeit gehen können.
1. Verständigung.
Wenn Sie krank sind, verständigen Sie Ihren Dienstgeber unverzüglich. Es ist ein Irrtum, dass man für die Krankmeldung drei Tage Zeit hätte. Achten Sie darauf, dass Sie sich an der richtigen Stelle im Betrieb krankmelden, also möglichst beim unmittelbaren Vorgesetzten und nicht etwa beim Portier oder beim Kollegen. Wenn Sie anrufen, sorgen Sie dafür, dass Sie Zeugen für das Telefonat haben; noch besser ist ein Dokument (Fax oder Telegramm), das Sie im Fall des Falles vorweisen können. Sollte es nämlich zum Konflikt kommen und der Arbeitgeber weist Ihnen nach, dass Sie sich nicht krankgemeldet haben, trifft Sie ein Mitverschulden an der Auflösung des Dienstverhältnisses. Bei Nichtmelden ruht auch der Krankenentgelt-Anspruch.
2. Zum Arzt. Gehen Sie am Tag der Erkrankung zum Arzt, oder bitten Sie um einen Hausbesuch. Es ist für Ärzte immer problematisch, rückwirkend krankzuschreiben. Sollte die Krankenstandsbestätigung angezweifelt werden, kann der Arzt auch zu Gericht geladen werden.
3. Auskurieren. Ihr Verhalten während des Krankenstandes darf den Heilungsprozess nicht beeinträchtigen. Es ist zwar erlaubt, sich die nötigsten Lebensmittel zu besorgen, zum Spaß shoppen zu gehen aber nicht. Verstärkt kontrollieren Arbeitgeber auch selbst oder setzen Detektive ein.
4. Adresse bekanntgeben. Sollten Sie nicht an Ihrer Wohnadresse erreichbar sein, etwa weil jemand anderer Sie pflegt, geben Sie auch das bekannt.
5. Nach Krankenstand erscheinen. Falls es Ihnen passiert, dass Ihnen während des Krankenstandes die Papiere zugeschickt werden, rät die AK: Finden Sie sich trotzdem, sobald Sie gesund sind, pünktlich zu Dienstbeginn arbeitsbereit an Ihrem Arbeitsplatz ein.
6. Kontakt mit AK aufnehmen. Nehmen Sie in diesem Fall auch sofort mit der Arbeiterkammer Kontakt auf. Wenn Sie nämlich trotzdem im Unternehmen bleiben und die Kündigung anfechten wollen, ist ab Ausspruch der Kündigung nur eine Woche Zeit dafür.
Features
6 wichtige Tipps
1. Arbeitnehmer ver-
2. Zum Arzt gehen.
3. Zu Hause bleiben.
4. Bekanntgabe des Aufenthalts Ortes.
5. Bei Kündigung trotzdem wieder erscheinen.
6. Im Falle einer Kündigung die Arbeiterkammer kontaktieren.
Informationen
Informieren sie sich beim AK-Rechtsschutz unter der Telfonnummer 050 477-1000










