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Zuletzt aktualisiert: 01.04.2009 um 19:50 Uhr

Doppelmord-Prozess gegen Oststeirer endete ohne Urteil

Zwei Menschen starben in den Flammen einer Gasflasche. Die Geschworenen erkennen auf Totschlag, das Gericht hebt den Wahrspruch auf. Der Fall muss neu verhandelt werden.

Der Angeklagte im Gerichtssaal

Foto © KLZ DIGITAL /ScheriauDer Angeklagte im Gerichtssaal

Den entscheidenden Punkt dieser Verhandlung fasst der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann zusammen: "Aus psychiatrischer Sicht liegen alle Kriterien einer Affekttat vor." Und mit Blick auf die Geschworenen: "Aber die rechtliche Beurteilung müssen Sie vornehmen."

"Allgemein verständliche heftige Gemütsbewegung". Die Frage, die sich die Geschworenen dabei überlegen müssen, ist, ob sich Franz Busswald (49) in einer "allgemein verständlichen heftigen Gemütsbewegung" befand, als er seinen Schwiegervater Hermann und seine Schwiegermutter Margarethe Jeitler mit einer Gasflasche in Brand setzte. Bei "Ja" liegt ein Totschlag vor, bei "Nein" ist es Mord. Der Unterschied bei der Strafrohung: bis zu zehn Jahre Haft einerseits und bis zu "lebenslang" andererseits.

Solidarisierung der Nachbarn. "Schrecklich, wenn er jetzt da hereinkommt und das Blitzlichtgewitter losgeht", murmelt eine Nachbarin im Zuschauerraum. Die Solidarisierung der vielen Nachbarn und Freunde aus der Oststeiermark mit dem Angeklagten mündete in einer langen Unterschriftenliste mit der Bittte um ein mildes Urteil. Das und die Berichterstattung darüber veranlasste den Vorsitzenden Richter Martin Wolf, vor Prozessbeginn die Geschworenen zu fragen, ob sie ihre Aufgabe noch unvoreingenommen erfüllen können. "Das haben alle bejaht."

Gesenktem Kopf. Franz Busswald geht mit gesenktem Kopf durch das Gewitter. "Ich fühle mich grundsätzlich schuldig, aber es war eine Kurzschlusshandlung", sagt er dem Gericht. Was hat den Mann, der als hilfsbereit, freundlich und untadelig beschrieben wird und den die Kollegen "Bussi" nannten, am 3. Oktober zu diese Tat getrieben?

Streitsüchtig. "Der Schlüssel ist die Persönlichkeit von Franz Jeitler", erklärt Verteidiger Gerald Ruhri. Rechthaberisch, aufbrausend, streitsüchtig sei er gewesen. Seine Frau habe er nur "blöde Kuh" genannt. Wenn seine Kinder nicht gehorchten, nahm er früher öfter ein Gewehr vom Küchenkasten und ließ sie in den Lauf schauen: "Wenn du nicht folgst, erschieße ich dich."

Seinem Schwiegersohn, der das Haus übernommen hatte und damit die Verpflichtung, die bettlägerige Schwiegermutter zu pflegen und auch ihn zu versorgen, sagte er immer: "Du musst meine Wünsche erfüllen, du hast eh das Haus bekommen." Franz Busswald schluckte alles, pflegte die Schwiegermutter. Er gab ihr Insulinspritzen, setzte die beinamputierte Frau auf den Leibstuhl, wusch sie, machte das Bett, wickelte sie. Jeden Abend. Jahrelang.

An diesem Freitagabend trank der Angeklagte auf der Heimfahrt noch ein paar Biere. Er war zu spät dran. "Jetzt wird der Schwiegervater wieder motschkern", dachte er. Da habe er den Entschluss zu einer "endgültigen Lösung" gefasst. "Ich dachte mir, ich werde die Gasflasche aus der Hütte nehmen und mit meinem Leben abschließen und mit dem meiner Schwiegereltern."

Schwiegermutter versorgt. "Du depperter Hund, wieso kommst du wieder so spät?", empfing ihn Franz Jeitler. Dennoch versorgte Franz Busswald noch seine Schwiegermutter, setzte sie auf den Leibstuhl, machte das Bett, wickelte sie, gab ihr die Spritzen. Erst als später wieder Streit ausbrach, schickte er seine Frau weg, holte die Gasflasche und setzte seine Schwiegereltern in Brand. Affekt? Totschlag?

Verbrannte Leichen. Hermann Jeitler konnte noch ein paar Schritte gehen, ehe er tot auf eine Bank niedersank. Margarethe Jeitler verbrannte hilflos in ihrem Bett. Als Gerichtsmediziner Mario Darok die Bilder der völlig verbrannten Leichen der beiden Opfer auf die Leinwand projiziert, sinkt Franz Busswald in sich zusammen und hat Tränen in den Augen.

Staatsanwalt Ewald Hörzer beharrt auf Mord und verweist auf die "brutale Art und Weise" der Tat: "Wie lange dauern zwei Minuten, bis der Tod eintritt, wenn man verbrennt?" Verteidiger Gerald Ruhri beharrt auf Totschlag: "Entscheidend ist nicht, ob ein anderer in dieser Lage auch getötet hätte, sondern ob jemand in dieser Situation auch in diese allgemein verständliche heftige Gemütsbewegung geraten wäre."

Totschlag. Franz Busswald bittet die Geschworenen, ihm "eine Chance zu geben". Das tun sie und entscheiden mit 5:3 für Totschlag. Vorsitzender Martin Wolf verkündet darauf hin den Beschluss: "Das Urteil wird ausgesetzt."

Völlig neu verhandelt. Nun wird der Oberste Gerichtshof den Fall einem neuen Senat und neuen Geschworenen zuweisen - vermutlich in einem anderen Gerichtssprengel. Das Verfahren muss völlig neu verhandelt werden.

ALFRED LOBNIK

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