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Zuletzt aktualisiert: 18.09.2008 um 05:10 UhrKommentare

Praktikanten werden oft "eingekocht"

Unternehmen verstoßen bei Ferialpraktikanten immer wieder gegen arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen. Gewerkschaft bietet Hilfe an.

Zu wenig Lohn, zu viele Überstunden, kein Geld für Überstunden, kein aliquotes Weihnachts- und Urlaubsgeld: Es gibt in Kärnten immer wieder Unternehmen, die den Ferialpraktikanten nicht das zahlen, was ihnen zusteht, oder aber sie andere als die im Vertrag vereinbarten Tätigkeiten verrichten lassen (siehe Beispiele oben).

Verunsicherte Praktikanten. Mehr als 100 Anfragen verunsicherter Praktikanten hat es im Laufe der vergangenen Monate bei der Gewerkschaft der Privatangestellten gegeben, 150 bei der Arbeiterkammer. "Wenn ein Verstoß des Arbeitgebers vorliegt, intervenieren wir. Das reicht in den meisten Fällen", sagt Jutta Brandhuber von der GPA. Vier bis fünf Fälle jährlich würden aber vor Gericht landen. Der Streitwert liegt im Schnitt zwischen 500 und 1000 Euro. Die meisten Probleme gäbe im Gastgewerbe. "Manche Dienstgeber nutzen leider aus, dass Schüler zum Teil Pflichtpraktika absolvieren müssen", sagt Brandhuber. Wer jetzt seinen Gehaltszettel überprüfen lassen wolle, könne sich jederzeit an die Gewerkschaft wenden.

Keine billigen Sklaven. "Wenn nachweislich entgegen der gesetzlichen Bestimmungen gehandelt wurde, muss natürlich etwas unternommen werden. Ferialpraktikanten sollen ja nicht billige Sklaven sein", sagt Wolfgang Dörfler, Geschäftsführer der Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer. Man dürfe die Tourismusbetriebe aber nicht pauschal verurteilen. Es gäbe auf der anderen Seite auch Praktikanten, die sich nicht an die vertraglich vereinbarten Leistungen halten, oder aber am dritten Tag einfach nicht mehr erscheinen.

ASTRID KULLNIG

Gesetz und Hilfe

Art der Tätigkeit. 1. Ferienjob: normales befristetes Arbeitsverhältnis. Es gelten kollektivvertragliche Bestimmungen.
2. Praktikum: Praktika sind in bestimmten Schulformen wie HBLA oder HTL verpflichtend. Hier gibt es abweichende Regelungen. Volontäre: Sie sind nicht weisungsgebunden, erhalten aber auch kein Entgelt.

Arbeitszeit

Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. Überstunden müssen bezahlt oder in Form von Zeitausgleich abgegolten werden.

Lohn

Richtwert: 1000 Euro brutto bei 40 Stunden pro Woche. Beim Praktikum ist es weniger.

Hotline und Informationen

Unter Tel.: 05 0301 25 435 gibt die Gewerkschaft Auskünfte.

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