Wer Freunde im Haus hat, zahlt Taxe
Orts- und Nächtigungstaxe betreffen nicht nur Gäste in Hotels und Pensionen. Wenn eine Privatperson Freunde beherbergt, müssen diese Zahlen. Gesetzesänderung kommt 2010.
Dass man als Urlauber, wenn man in einem Gasthof, einem Hotel oder in einer Pension übernachtet, die Orts- und Nächtigungstaxe bezahlen muss, ist kein Geheimnis. Schließlich spülen diese Posten jährlich rund 9,5 Millionen Euro in die Kassen der Kärntner Gemeinden und 4,5 Millionen in die des Landes. Aber die Taxen betreffen viel mehr Menschen, als die meisten auch nur ahnen.
Nachzahlung. "Zwei Freunde aus Frankreich haben mich kürzlich privat besucht und ein paar Nächte in meinem Haus verbracht. Nun sagt meine Gemeinde, ich muss die Taxen nachbezahlen", ist eine Kleine-Zeitung-Leserin empört. Neugierig forschte sie nach dem Grund und fand heraus: "Selbst wenn mein 16-jähriger Sohn bei Freunden in einer anderen Gemeinde übernachtet, muss er Orts- und Nächtigungstaxe bezahlen."
Korrekt. Valentin Thaler, Leiter der Dienststelle für Landesabgaben bestätigt das. "Das Orts- und Nächtigungstaxengesetz ist sehr spezifisch, was Befreiung von der Taxe betrifft. Freunde und Bekannte gehören nicht dazu." Dafür gibt es auch einen Grund. Als das Gesetz 1963 zu Papier gebracht wurde, traf die Abgabepflicht nur zu, wenn eine Übernachtung gegen Bezahlung stattfand. "Viele Menschen nutzten das aus. Sie gaben an, Gäste oder Freunde hätten kostenlos übernachtet, wodurch die Abgabenpflicht entfiel", sagt Thaler. Deshalb folgte 1981 eine Gesetzesnovelle. Von da an waren Unterkunftnehmer jeder Art - von einigen Befreiungen abgesehen - abgabepflichtig, egal ob sie für ihr Bett bezahlten oder nicht.
Variabel.Die Einnahme der Ortstaxe liegt im Ermessen jeder Gemeinde. Die Gebühren reichen von 0,36 bis zwei Euro pro Nacht und Person. Die 50 Cent der Nächtigungstaxe kommen dem Land zugute, werden aber ebenso von den Gemeinden eingehoben. Erst seit 2006 werden durch die Landesbehörde Kontrollen durchgeführt.
Verbesserungsbedarf. "Ich kann nicht abschätzen, ob alle potenziellen Unterkunftsnehmer von den gegebenen Regelungen wissen und auch Beträge an die Gemeinden abliefern. Es besteht Verbesserungsbedarf, sowohl im Sinne der Bürger als auch der Abgabenbehörde", sagt Thaler. Erleichterung ist jedoch in Sicht: Mit 1. Jänner 2010 tritt eine einheitliche Abgabeordnung für Bund und Länder in Kraft: "Dafür müssen Landesgesetze geändert werden. Auch im Bezug auf die Ortstaxe wird sich sicher etwas tun."










